Pressemitteilung | Gewerkschaft der Polizei (GdP)

GdP zu Bundesverfassungsgericht: Ungerechte Mehrbelastung der Versorgungsempfänger abgesegnet

(Berlin) - Als einen Schlag in das Gesicht der Versorgungsempfänger der Polizei bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsänderungsgesetz 2001.

In seinem Urteil wies das Gericht die von den DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes unterstützten Klagen gegen die ungerechte Mehrbelastung der Ruhegehaltempfänger durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 ab.

Konrad Freiberg: „Damit haben die höchsten Richter erneut bewiesen, dass sie die finanziellen Interessen des Staatshaushaltes über die berechtigten Ansprüche der Betroffenen stellen.“ Zuletzt in der öffentlichen Anhörung zur Klage Ende Juni 2005 in Karlsruhe hatten sämtliche Experten bestätigt, dass die Übertragung der Änderungen im Rentenbereich zu einer überproportionalen Belastung der Versorgungsempfänger führt.

Freiberg: „Die Richter haben nicht berücksichtigt, dass bei den Renten lediglich die gesetzliche Grundversorgung gekürzt wird, bei den Pensionen aber auch der Anteil, der der betrieblichen Altersversorgung entspricht. Damit sind die Einschnitte bei den Pensionen um mehr als 30 Prozent höher als bei den Renten.“ Der Bundesrat, so der GdP-Vorsitzende weiter, habe diese Auffassung in einer Stellungnahme zum aktuellen Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz im Übrigen bestätigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP) Stromstr. 4, 10555 Berlin Telefon: 030/3999210, Telefax: 030/399921200

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