GdP zum vorläufigen Scheitern des BKA-Gesetzes / Freiberg: Alle Beteiligten sollten kompromissbereit sein
(Berlin) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appelliert an alle Beteiligten aus Bund und Ländern, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die Novelle des BKA-Gesetzes nicht endgültig scheitern zu lassen, so der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg nach der heutigen (28. November 2008) Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat. Das Bundeskriminalamt, so Freiberg, habe durch eine Änderung des Grundgesetzes erweiterte Aufgaben bei der Terrorabwehr erhalten, nun müsse es auch über die dafür notwendigen Instrumentarien verfügen dürfen. Auf keinen Fall dürfe man sich jetzt in die parteipolitische Schmollecke zurückziehen und sich mit gegenseitigen Schuldvorwürfen überziehen.
Der GdP-Vorsitzende forderte die politisch Verantwortlichen auf, die bestehenden Bedenken, beispielsweise bei der Eil-entscheidungskompetenz des BKA-Präsidenten, in einem Vermittlungsverfahren einvernehmlich und durch einen tragfähigen Kompromiss zu lösen. Vordringlich müsse dabei sein, die aufgrund angeblich mangelnder Rechtsstaatlichkeit bestehenden Vorbehalte, durch eine Stärkung richterlicher Genehmigungs- und Kontrollmöglichkeiten aus der Welt zu schaffen.
Ein höheres Maß an rechtsstaatlicher Absicherung trage, so der GdP-Vorsitzende, zu einer breiteren Akzeptanz in der Bevölkerung bei.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Rüdiger Holecek, Pressesprecher
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Telefon: (030) 3999210, Telefax: (030) 399921200
(el)
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