GDV begrüßt Systemwechsel in der Alterssicherung und verlangt drastische Vereinfachungen beim Förderkonzept
(Berlin) - Der Diskussionsentwurf der Bundesregierung für eine Rentenreform ist die richtige Antwort auf die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung, erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) am Dienstag in Berlin. Erstmals werde die kapitalgedeckte private Altersvorsorge fester Bestandteil des Altersversorgungssystems. Die Rückführung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und der gleichzeitige, breit angelegte Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge werde die demographiebedingten Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung entschärfen. Die Mischung aus Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung könne auch für künftige Generationen eine Gesamtversorgung sicherstellen, die dem Versorgungsniveau von heute entspreche. Ebenso erhalte die betriebliche Altersversorgung durch das verbriefte Recht jedes Arbeitnehmers auf eine sogenannte Entgeltumwandlung notwendige Impulse.
Wichtig sei, dass die Bundesregierung sozialpolitisch erforderliche Qualitätskriterien für die private Altersversorgung und ihre staatliche Förderung festgelegt habe. Dies sei zum einen die Verpflichtung des Anbieters, zum Ende der Ansparphase den Kapitalerhalt der eingezahlten Beiträge zu garantieren und zum anderen die Verpflichtung zur Zahlung einer lebenslangen, gleichbleibend hohen, monatlichen Rente. Beides seien notwendige Mindestanforderungen an eine private Vorsorge, die in Zukunft einen Teil der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen müsse. Für den überwiegenden Teil der Bevölkerung sei das Risiko eines Verlustes der Versorgungsleistung durch Kurseinbrüche am Kapitalmarkt oder des Kapitalverzehrs vor dem Lebensende nicht tragbar. An diesen Mindestkriterien müssten sich die Produkte und Produktkombinationen aller Anbieter ausrichten. Im Rahmen dieser Mindestkriterien sei jetzt ein Innovationswettbewerb aller Anbietergruppe zu erwarten.
In Detailfragen bestehe jedoch noch Nachbesserungsbedarf. Das Versorgungsziel, auch bei Auszahlungsplänen durch eine Kombination mit Rentenversicherungen eine gleichbleibend hohe monatliche Rente bis zum Lebensende sicherzustellen, könne bei einer Verrentung in Höhe von 10 Prozent des Kapitalstocks erst im Alter von 80 Jahren nicht mehr erreicht werden. Erforderlich sei dafür die Einzahlung von ca. 25 Prozent des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase in eine Rentenversicherung. Nur dann könnten gleichbleibend hohe monatliche Zahlungen lebenslang geleistet werden.
Drastisch vereinfacht werden müssten die Vorschriften zur konkreten Berechnung der förderungsfähigen Beiträge und der Höhe der Zulagen bzw. des Sonderausgabenabzugs. Da die Bürger nur um die Zulage geminderte Eigenbeiträge zahlen sollen, die Höhe der Zulage aber von verschiedenen Bedingungen abhängt, sei zum Zeitpunkt der Beitragszahlung oft nicht bekannt, welche Beiträge zur Ausschöpfung des Förderhöchstbetrages erforderlich sind. Diese Regelung sei für die Bürger undurchschaubar, für die Anlageinstitute kaum handhabbar und werde zudem die Finanzämter erheblich belasten. Hier müsse ein praktikableres Verfahren gefunden werden, wenn die Bevölkerung im notwendigen Umfang von der Förderung der privaten Altersvorsorge Gebrauch machen soll.
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