Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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GDV kritisiert beabsichtigte Belastung der Entgeltumwandlung

(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die Äußerungen von Vizekanzler Müntefering mit Sorge, wonach die Bundesregierung die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung zum 01.01.2009 beenden könnte. „Der betrieblichen Altersversorgung und damit der geförderten Altersvorsorge insgesamt droht ein ernster Rückschlag.“

In der Konsequenz würden nicht nur die Beiträge zur sondern auch die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung mit Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung belastet. Die zweifache Belastung mit Beiträgen gefährdet die Attraktivität dieser beliebten Form der Vorsorge. Die doppelte Belastung verstößt aber auch gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wie Prof. Giesen, Justus-Liebig-Universität Gießen, in einem Gutachten für den GDV herausgearbeitet hat.

Die Belastung der Entgeltumwandlung mit Sozialversicherungsbeiträgen würde darüber hinaus zu der absurden Situation führen, dass Altersvorsorgebeiträge (gesetzliche Rentenversicherung) auf Altersvorsorgebeiträge (betriebliche Altersversorgung) erhoben würden, obwohl die betriebliche Altersversorgung die gesetzliche Rentenversicherung doch entlasten soll. Diese Belastung mit Beiträgen generiert Ansprüche, die die gesetzliche Rentenversicherung genau dann einlösen muss, wenn sie demographisch besonders stark unter Druck gerät.

„Die Belastung könnte sich auch fiskalisch als kontraproduktiv erweisen.“ Die betroffenen Arbeitnehmer werden ihre Vorsorgeentscheidungen überdenken, der Belastung ausweichen oder – im schlimmsten Fall – weniger vorsorgen. Dann fehlen aber künftig die kapitalgedeckten Renteneinkommen, die auch zu Steuereinnahmen führen sollen.

Der Gesamtverband plädiert deshalb dafür, die gesamten fiskalischen Folgen der Verbeitragung noch einmal nüchtern zu prüfen, zumal auch die komplizierten Wirkungsketten, die die Entgeltumwandlung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung auslöst, noch nicht völlig klar sind. „Eine vorschnelle Festlegung wäre kontraproduktiv.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Peter Schwark, Leitung, Kommunikation und Pressestelle Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Telefax: (030) 20206000

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