Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

GDV zum BGH-Urteil vom 12. Oktober 2005

(Berlin) - Die heutigen Urteile (12. Oktober) des Bundesgerichtshofs zur Ersetzung unwirksamer Klauseln in der kapitalbildenden Lebensversicherung schaffen aus Sicht der Versicherungswirtschaft Rechtsklarheit. So hat der BGH herausgestellt, dass das so genannte Treuhänderverfahren zur Vertragsanpassung in der gesamten Lebensversicherung Anwendung findet. Damit ist ein Schlussstrich unter eine jahrelange Diskussion über den Anwendungsbereich dieses Verfahrens gezogen worden.

Überrascht ist die Versicherungswirtschaft jedoch von der Auffassung des Gerichts, in den konkreten Fällen sei als Sanktion für festgestellte Intransparenz von Allgemeinen Geschäftbedingungen ein so genannter Mindestrückkaufswert angezeigt. Eine derartige Regelung, wie sie im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsrechts gegenwärtig diskutiert wird, müsste nach dem Verständnis des GDV dem Gesetzgeber überantwortet bleiben. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung die Versicherten, die vorzeitig das Vertragsverhältnis beenden, einseitig gegenüber allen anderen Versicherten bevorzugt. Das ist gerade unter dem Gesichtspunkt einer langfristigen Altersversorgung problematisch.

Nach dem Verständnis des GDV geht der BGH noch über die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus, die letztlich unter dem Gesichtspunkt einer Stärkung des Wettbewerbs dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum – auch zur Berücksichtigung der Belange kündigender Versicherter – eröffnet hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205000, Telefax: 030/20206000

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