GDV zur Einigung des Vermittlungsausschusses / private Rentenversicherung wird noch wichtiger
(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die rasche Einigung des Vermittlungsausschusses zum Alterseinkünftegesetz, bedauert jedoch die künftige steuerliche Behandlung von Kapitallebensversicherungen. Die künftige Besteuerung von 50 Prozent der Erträge nach Vollendung des 60. Lebensjahres verschlechtert die Rahmenbedingungen für dieses bei den Bürgern beliebteste Altersvorsorgeprodukt. Allerdings stellt der jetzt vorliegende Beschluss eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisher vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelung dar. Zudem erhalten die Kunden und die Unternehmen nun die dringend erforderliche Planungssicherheit.
Das Alterseinkünftegesetz wird den Schwerpunkt der privaten Altersvorsorge in Zukunft auf die private Rentenversicherung legen. Zugleich schafft es den Bürgern durch hohe steuerliche Freibeträge dafür einen großen Spielraum. Die Versicherungswirtschaft, die traditionell in diesem Bereich der privaten Altersvorsorge gut aufgestellt ist, wird diesen Spielraum durch die Entwicklung und den Vertrieb neuer, auf das Alterseinkünftegesetz abgestimmter Produkte nutzen.
Allerdings bedauert der GDV, dass der Vermittlungsausschuss sich nicht auf flexiblere Anforderungen bei der so genannten kapitalgedeckten Leibrentenversicherung der ersten Schicht einigen konnte. Es kommt nun aber darauf an, das Augenmerk auf die Entwicklung und den Vertrieb von Produkten der privaten Rentenversicherung zu lenken. Die Ergänzung der gesetzlichen Rente durch steuerlich geförderte, sichere, flexible und rentierliche Lebensversicherungen ist die richtige Strategie für die in Zukunft immer notwendigere private Altersvorsorge der Bürger, so Dr. Bernhard Schareck, Präsident des GDV.
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