Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Anzeige

GDV zur Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes

(Berlin) - Zur Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes durch den Bundesrat erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versiche-rungswirtschaft (GDV) in Berlin: Mit der heutigen (11. Juni) Verab-schiedung des Alterseinkünftegesetzes durch den Bundesrat stehen jetzt die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften fest. Die Kon-zentration der Förderung der Altersversorgung auf die Rentenversi-cherung hat Licht- und Schattenseiten.

Das bisher bei den Bürgern beliebteste Altersversorgungsprodukt, die Kapitallebensversicherung, wird in Zukunft steuerlich schlechter behandelt als bisher. Dies widerspricht der Forderung aller Parteien nach Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung. Die Versicherungswirtschaft hätte sich für ihre Kunden weiterhin eine Steuerfreiheit der Erträge des Alters-vorsorgeprodukts Lebensversicherung gewünscht. Allerdings bedeutet die im Vermittlungsverfahren beschlossene Änderung, wonach bei Auszah-lungen ab Vollendung des 60. Lebensjahres die Erträge nur zur Hälfte besteuert werden, eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprüng-lichen Gesetzesbeschluss. Die Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass die Bürger auch in Zukunft Kapitallebensversicherungen abschließen werden. Die Kapitallebensversicherung ist die einzige Vorsorgeform, die Leistungen auf die heute und in Zukunft zu zahlenden Beiträge garantiert, zugleich im Falle des vorzeitigen Todes die Hinterbliebenen absichert und eine flexible Verwendung des Altersvorsorgekapitals ermöglicht.

Auf der anderen Seite stellen die steuerlichen Regelungen zur privaten und betrieblichen Rentenversicherung die Versicherungswirtschaft vor neue Herausforderungen und Chancen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in Zukunft jeder Bürger seine Ansprüche aus der gesetzlichen Ren-tenversicherung durch eine private oder betriebliche Rente ergänzen muss. Damit wird der schon bisher zu beobachtende Trend zu Rentenver-sicherungen weiter zunehmen. Die Lebensversicherer werden rechtzeitig bis Anfang 2005 Rentenversicherungsprodukte entwickeln, die den neuen gesetzlichen Vorgaben für die erweiterten Abzugsmöglichkeiten entspre-chen. Hierzu wird noch eine Reihe von Detailfragen mit der Finanzverwal-tung abzuklären sein. Der Außendienst wird ebenfalls Zeit benötigen, um sich auf die neuen Produkte einzustellen.

Die Versicherungswirtschaft wird sicherstellen, dass auch in Zukunft allen Bürgern geeignete Vorsorgeprodukte zur Verfügung stehen und damit ihren Beitrag zur Sicherung des Altersvorsorgesystems in Deutschland leisten.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: 030/20205000, Telefax: 030/20206000

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige