GdW begrüßt BGH-Urteil zur eingeschränkten Prüfpflicht der Vermieter bei Elektroleistungen
(Berlin) Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 15. Oktober 2008 (VIII ZR 321/07) zu einer nur eingeschränkten Prüfpflicht der Vermieter bei Elektroleistungen. Dieses Urteil ist praxisgerecht, erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW.
Der BGH habe festgestellt, dass der Vermieter nicht verpflichtet sei, die Elektroinstallationen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Elektrofachmann zu unterziehen. Es gebe immer wieder Forderungen, die Verkehrssicherheitspflicht der Vermieter im Hinblick auf den Umfang und die zeitlichen Intervalle bei der Prüfung von Gas- und Elektroinstallationen praxisfern zu überziehen, so Freitag. Nach Ansicht des BGH bedarf es keiner regelmäßigen Generalinspektion bei Elektroleistungen. Dies könne nur im konkreten Einzelfall anders zu beurteilen sein, wenn z.B. ungewöhnliche oder wiederholte Störungen Anlass bieten, nicht nur den Defekt zu beheben, sondern umfassend zu prüfen.
Der GdW-Präsident geht davon aus, dass die Grundsätze des Urteils auch mäßigend auf überzogene Prüfanforderungen hinsichtlich Gasleitungen und anderen Einrichtungen der vermieteten Wohnung wie z.B. Gas- und Wasserleitungen sowie Heizungsanlagen wirken werden.
Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Katharina Burkardt, Pressesprecherin
Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin
Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199
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