Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW begrüßt BGH-Urteil zur Erleichterung energetischer Modernisierung

(Berlin) - Ein Mieter hat den Einbau einer Heizungsanlage anstelle von Gaseinzelöfen zu dulden, wenn der Vermieter den Einbau aufgrund behördlicher Anordnung oder rechtlicher Verpflichtung vornehmen muss. Dabei ist der Mieter verpflichtet, an einer zeitnahen Terminabstimmung mitzuwirken. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern (4. März 2009) entschieden (Urteil vom 04.03.2009, VIII ZR 110/08).

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt diese Entscheidung, weil sie Vermietern die energetische Modernisierung erleichtert. "Das Urteil trägt dazu bei, dass zumindestens bei behördlicher Anordnung oder rechtlicher Verpflichtung einzelne Mieter notwendige Modernisierungen in Wohnanlagen nicht zu Lasten des Vermieters und der übrigen Mieter verhindern können", führte Lutz Freitag, Präsident des GdW aus.

Nach der Entscheidung des BGH kommt es in solchen Fällen nicht darauf an, ob die Maßnahme für den Mieter eine Härte im Sinne des Paragraphen 554 BGB bedeutet. Der Vermieter muss auch nicht die gesetzlichen Anforderungen einhalten, die sonst bei der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Mieter hat die Maßnahme aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu dulden.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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