Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW fordert Abschaffung der Zinsschranke / Wohnungs- und Immobilienunternehmen in der Wirtschafts- und Finanzkrise durch jetzige Regelung besonders stark belastet

(Berlin) - Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt die vom Bundesrat in seiner Entschließung zum Konjunkturpaket II geforderte Neuausrichtung der Zinsschranke. "Die Zinsschranke in ihrer jetzigen Form belastet vor allem größere Wohnungs- und Immobilienunternehmen extrem", erläuterte Lutz Freitag, Präsident des GdW. Dies verstärke sich angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, da eine Verschlechterung der Zinskonditionen automatisch ein schnelleres Greifen der Zinsschranke bedeute.

Die sog. Zinsschrankenregelung wurde im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 beschlossen und gilt seit 2008. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, international tätige Konzerne daran zu hindern, ihre Gewinne durch Steuergestaltungen in Niedrigsteuerländer zu verlagern, trifft die Zinsschranke alle Unternehmen - also auch die, die ausschließlich im Inland tätig und finanziert sind. Selbst eine Fremdfinanzierung, die aus betriebswirtschaftlich vernünftigen Gründen und nicht aus Gründen der Steuergestaltung erfolgt, wird stigmatisiert. Die Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind von der Zinsschranke besonders betroffen. Sie finanzieren ihre wohnungswirtschaftlichen Investitionen in hohem Maße fremd. Die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen bedeutet daher eine wesentliche Verschlechterung ihrer Investitions- und Finanzierungsbedingungen.

"Eine Abschaffung der Zinsschranke hätte daher deutlich positive Effekte für die betroffenen Wohnungsunternehmen", erklärte Freitag. Für Unternehmen, die nicht im Regelungsfokus des Gesetzgebers standen und stehen, müsse die Zinsschranke ersatzlos gestrichen werden. Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Beschlüsse des Bundesrates zügig umzusetzen.

Hintergrundinformation:

Wie wirkt die Zinsschranke?

Durch die Zinsschranke sind Zinsaufwendungen nur noch beschränkt - d. h. in Abhängigkeit vom Gewinn - als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dieser beschränkte Abzug von Zinsaufwendungen kann sogar dazu führen, dass selbst in einer Verlustsituation Steuern zu zahlen sind.

Was war politische Intention für die Einführung der Zinsschranke?

Durch die Zinsschranke sollte verhindert werden, dass international tätige Konzerne ihre Gewinne durch Steuergestaltungen in Niedrigsteuerländer verlagern. Allerdings werden durch die Zinsschranke alle Unternehmen getroffen, also auch die, die ausschließlich im Inland tätig und finanziert sind.

Welche Auswirkungen hat die Zinsschranke für Wohnungs- und Immobilienunternehmen?

Jede Investition und deren Finanzierung muss im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Zinsschranke überprüft werden. Für die Wohnungs- und Immobilienunternehmen bedeutet die Zinsschranke eine wesentliche Verschlechterung ihrer Investitions- und Finanzierungsbedingungen. Der durchschnittliche Fremdkapitalanteil wohnungswirtschaftlicher Investitionen beträgt wegen der Volumen und der Kostenintensität regelmäßig bis zu 80 Prozent. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft finanziert ihre Investitionen aber nicht deshalb mit Fremdkapital, weil dies steuerlich günstiger ist als eine Finanzierung aus Eigenmitteln, sondern weil andere Finanzierungsformen überhaupt nicht in Betracht kommen. Es wurden zwar Regelungen geschaffen, die vielen Unternehmen einen Umgang mit der Zinsschranke ermöglichen. Für größere Unternehmen, vor allem auch Unternehmen in Konzernstrukturen, bleibt die Zinsschranke aber eine extreme Belastung.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den "Positionen und Forderungen des GdW zur Bundestagswahl 2009", die sie unter presse@gdw.de kostenfrei bestellen können.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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