Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW fordert Änderungen bei Zinsschranke, Sonderregelung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Eigenheimrentengesetz / Anhörung zum Bürgerentlastungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

(Berlin) - Zur heutigen (22. April 2009) Anhörung zum Bürgerentlastungsgesetz im Deutschen Bundestag meldet der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der Zinsschrankenregelung, bei der einzigen noch verbliebenen Sonderregelung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen (§ 13 Abs. 3 KStG) sowie beim Eigenheimrentengesetz an.

"Wir begrüßen die derzeitigen Überlegungen, angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise die Vorschriften zur Zinsschranke zu lockern", betonte GdW-Präsident Lutz Freitag. Allerdings reiche dieser Schritt bei weitem nicht aus. Die Zinsschranke in ihrer jetzigen Form belaste vor allem größere Wohnungs- und Immobilienunternehmen extrem. Entgegen der ursprünglichen steuerpolitischen Intention, international tätige Konzerne daran zu hindern, ihre Gewinne durch Steuergestaltungen in Niedrigsteuerländer zu verlagern, treffe die Zinsschranke auch Unternehmen, die ausschließlich im Inland tätig und finanziert seien. Wohnungs- und Immobilienunternehmen finanzierten ihre wohnungswirtschaftlichen Investitionen in hohem Maße fremd. Daher bedeute die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwendungen für sie eine wesentliche Verschlechterung ihrer Investitions- und Finanzierungsbedingungen. Angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise verstärke sich dies, da eine Verschlechterung der Zinskonditionen automatisch ein schnelleres Greifen der Zinsschranke bedeute.

Der GdW fordert daher: "Für Unternehmen, die nach der ursprünglichen steuerpolitische Regulierungsabsicht gar nicht von der Zinsschranke erfasst werden sollten, muss sie ersatzlos gestrichen werden."

Darüber hinaus müsse die einzig verbliebene Sonderregelung für ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen im Körperschaftsteuergesetz (§ 13 Abs. 3) abgeschafft werden. Eine aktuelle Umfrage des GdW hat ergeben, dass die Regelung fiskalisch völlig wirkungslos sei, aber einen hohen Bürokratieaufwand verursache und wohnungspolitisch wünschenswerte Veräußerungen von Grundstücken und Gebäuden zwischen ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen verhindert.

Eine weitere unnötige bürokratische Belastung für Wohnungsgenossenschaften stelle der Wegfall der Vereinfachungsregelung bei der Dividendenbesteuerung dar. Wohnungsgenossenschaften konnten ehemals Dividenden an ihre Mitglieder bis zu einer Grenze von 51 Euro ausschütten, ohne dass dafür Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen notwendig waren. Seit Einführung der Abgeltungssteuer gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Die Folge: Auch für Kleinstdividenden müssen umständlich und bürokratisch aufwendig Freistellungaufträge von jedem einzelnen Genossenschaftsmitglied eingeholt werden. " Einige Genossenschaften drohen aufgrund dieses immensen Verwaltungsaufwandes zusammenzubrechen", warnte Freitag. "Teilweise müsse sogar zusätzliches Hilfspersonal beschäftigt werden, um dies zu bewältigen, das ist Bürokratie at its best!"

Der GdW fordert, die alte Regelung und Geringfügigkeitsgrenze von 51 Euro wieder einzuführen, um die Unternehmen von dieser unnötigen bürokratischen Last zu befreien.

Nachbesserungsbedarf gebe es laut GdW-Präsident Freitag zudem beim Eigenheimrentengesetz, bei der Regelung zu Altersvorsorgeangeboten von Wohnungsgenossenschaften. Während des Gesetzgebungsverfahrens zum Eigenheimrentengesetz seien die Ministerien und Verbände davon ausgegangen, dass beim Sparen in weiteren Geschäftsanteilen zur Reduzierung der Wohnkosten im Alter nur Genossenschaftsmitglieder gefördert werden sollen, die bereits in der Ansparphase eine Genossenschaftswohnung selbst nutzen. Diese Bedingung wurde allerdings nicht ausdrücklich gesetzlich verankert. "Hier muss eine kurzfristige gesetzliche Klarstellung erfolgen, sonst droht erheblicher Missbrauch", warnte GdW-Präsident Lutz Freitag anlässlich der Anhörung. Ohne eine klare Regelung könnten beispielsweise Altersvorsorgeverträge von "Genossenschaften" abgeschlossen werden, die im Hinblick auf die staatliche Förderung nur als Kapitalsammelstellen gegründet wurden und gar keine Wohnungen besitzen.

"Voraussetzung für eine staatliche Förderung muss die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung während der Ansparphase sein", so Freitag.

Die ausführliche Stellungnahme des GdW zum Bürgerentlastungsgesetz finden Sie unter www.gdw.de.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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