GdW kritisiert Blockierung der Fördermittel für den Stadtumbau Ost / Verwaltungsvereinbarung für 2003 immer noch nicht unterzeichnet
(Berlin) - Anlässlich der Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen am 21. Mai, hat Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen, es als politisch skandalös bezeichnet, dass die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für 2003 immer noch nicht unterzeichnet worden ist. Daher könnten die Fördermittel von Bund, Länder und Gemeinden für den Stadtumbau Ost nicht abfließen. "Der Stadtumbau wird erneut verzögert und die Zeit läuft davon", kritisierte der Chef des größten deutschen Branchenverbandes, der bundesweit 3.200 Wohnungsunternehmen mit sieben Mio. Wohnungen vertritt. Der Grund für die Verzögerung liege in Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesfinanz- und dem Bundesbauministerium um den Eigenanteil der Kommunen bei der Finanzierung von Aufwertungsmaßnahmen. Angesichts der Finanznot der Städte und Gemeinden beabsichtigt das Bundesbauministerium in Abstimmung mit den Ländern, den kommunalen Eigenanteil von 33 auf 20 Prozent zu reduzieren. Das BMF wehrt sich gegen dieses Vorhaben, weil der Anteil des Bundes und der Länder jeweils auf 40 Prozent steigen solle.
Freitag appellierte an den Bundesfinanzminister, die Verwaltungsvereinbarung nicht länger zu blockieren: "Wer auf dem Kommunal-Anteil von einem Drittel beharrt, riskiert, dass überhaupt keine Mittel zur Quartiersaufwertung nach dem Abriss fließen, weil die Kommunen ihre Eigenanteile nicht aufbringen können."
Der Leerstand sei seit 1999 um weit über 300.000 auf 1,3 Mio. Wohnungen gestiegen, teilte er mit. "Damit hat sich die Zahl fast um jene 350.000 Wohnungen erhöht, die im Rahmen des Stadtumbauprogramms bis 2009 abgerissen werden sollen. Das zeigt: Die Probleme wachsen schneller als die Lösungen wirken", sagte der GdW-Chef. Allein bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen standen Ende vergangenen Jahres 400.000 Wohnungen dauerhaft leer. Die Leerstandsquote stieg auf 15,8 Prozent. Die Leerstandskosten von jährlich mehr als 500 Mio. Euro machten deutlich, so Freitag, dass mit jedem Tag die Handlungsspielräume der Wohnungsunternehmen und Kommunen geringer würden.
Es gehe beim Stadtumbau Ost nicht nur um die Zukunft der ostdeutschen
Wohnungswirtschaft, sondern um die Entwicklungsperspektiven der ostdeutschen Städte. Ein erfolgreicher Aufbau Ost erfordere Lebensqualität und urbane Attraktivität in den Städten als Wohnort und Unternehmensstandort. Dies sei die wichtige sozial-ökonomische Zielsetzung des Stadtumbaus.
Haupthindernis: Altverbindlichkeiten
Um dem Stadtumbau insgesamt eine wesentliche größere Dynamik zu verleihen, müsse die Problematik der wohnungswirtschaftlichen Altverbindlichkeiten aus DDR-Zeiten für die dauerhaft leer stehenden und abzureißenden Wohnungen generell geklärt werden. Die flächendeckend vorliegenden Stadtentwicklungskonzepte könnten nur umgesetzt werden, wenn sich alle kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen am Stadtumbau beteiligten und nicht nur jene, die durch Leerstände von über 15 Prozent bereits in ihrer Existenz gefährdet seien.
Bis jetzt würden nur solche Wohnungsunternehmen von den Altschulden entlastet werden, die nach der Härtefallregelung des § 6a Altschuldenhilfegesetz mit über 15 Prozent Leerstand als existenzgefährdet gelten. Die "Altschulden" seien nach wie vor das Haupthindernis für einen zügigen und nachhaltigen Stadtumbau. "Auch wenn die Gebäude abgerissen würden, blieben die Altschulden bestehen. Unabdingbar sei deshalb eine generelle Lösung der Altschuldenfrage für alle Wohnungen, die dauerhaft leer stehen und zum Abriss bestimmt sind", erklärte der GdW-Präsident. Er sieht sich dabei in Übereinstimmung mit gleichlautenden Forderungen der ostdeutschen Ministerpräsidenten. "Eine generelle Lösung der Altschuldenproblematik hätte auch den Vorteil, dass die aufwändigen Antrags-, Prüf- und Genehmigungsverfahren wegfallen sowie Verwaltungskosten gespart und eine dringend notwendige Beschleunigung des Stadtumbaus Ost erreicht werden könne", erklärte Freitag.
Fördersystematik des Stadtumbaus ändern
Damit die Wohnungsunternehmen die Rückbauzuschüsse in vollem Umfang sofort erhielten, sollte die Aufteilung der Förderung in fünf Jahresteilbeträgen generell überprüft werden. Mindestens müssten Regelungen greifen, die den Unternehmen eine Zwischenfinanzierung ermöglichten und nicht durch zusätzliche Kosten das Rückbauvolumen schmälerten.
"Das neue vom Bundeskanzler verkündete KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm ist zwar auch für den Rückbau im Osten geöffnet worden, kann aber keine Impulse entfalten, weil generell eine Darlehensfinanzierung von Abrissen betriebswirtschaftlich nicht vertretbar ist", sagte der GdW-Chef. Die Wohnungsunternehmen seien außerdem mit erheblichen Grundpfandrechten belastet, die es ihnen unmöglich machten, Kreditverbindlichkeiten, die auf den Abrissobjekten lasten, auf andere Objekte umzuschulden bzw. den Banken andere Sicherheiten zu geben. In diesen Fällen verweigerten die Banken ihre Genehmigung zum Abriss. Die Unternehmen seien deshalb auf Bürgschaften der öffentlichen Hand zur Schaffung von Ersatzsicherheiten beim Rückbau angewiesen, erklärte Freitag abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin
Telefon: 030/824030, Telefax: 030/82403199
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