GdW und DMB: Beschwerde an Bundeskanzlerin / Viel zu enger Zeitplan für die Verbändebeteiligung bei der Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms / Knappe Beteiligungsfristen lassen kaum fachlich fundierte Stellungnahme zu
(Berlin) - Der extrem eng bemessene Zeitplan bei der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms lässt den Akteuren keinen Raum für eine fundierte Begleitung erklärten Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Dr. Franz Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB). Sie hatten sich in einem Beschwerdebrief an Bundeskanzlerin Merkel gewandt, weil den Verbänden der Mieter, Vermieter und Hauseigentümer nur eine äußerst kurze Frist für eine Stellungnahme eingeräumt wird.
Die Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms für die Wohngebäude sei für GdW und DMB eine wesentliche Rahmenbedingung bei der Bewirtschaftung, Sanierung und Nutzung der Wohnungen. Beide Spitzenverbände der Mieter und Vermieter legen großen Wert auf eine fachlich gesicherte Begleitung der Gesetzgebungsverfahren. Im Normalfall beträgt die Zeit zur Prüfung von Gesetzesentwürfen ca. vier bis acht Wochen, so Lutz Freitag. Für die Entwürfe der Novelle der Heizkostenverordnung und des Energieeinsparungsgesetzes sowie der damit verbundenen Änderung der Energieeinsparverordnung wurden den Verbänden gerade einmal sieben Werktage für eine Stellungnahme gewährt. Eine genaue Bewertung der weitreichenden Änderungen in den Gesetzesentwürfen ist so nicht möglich, erklärte Franz Georg Rips. Wie kompliziert die Materie im fachlichen Detail sei, zeige nicht zuletzt die mehrmonatige Diskussionszeit auf Arbeitsebene in den Ministerien.
Gerade bei den wichtigen Zielen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung müssten die Beteiligten weiter motiviert und Hemmnisse beseitigt werden. Dazu sei ein ausreichender Zeitrahmen unumgänglich. Sowohl der GdW als auch der DMB verfügen über große Erfahrung bei der Steigerung der Energieeffizienz. Für die Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie die Mieter ist Energieeinsparung dabei bereits seit langem ein wichtiges Handlungsfeld.
Zur Qualität eines Gesetzes gehört die Einbeziehung von Fachleuten. GdW und DMB fordern die Bundeskanzlerin gemeinsam auf, für die wichtigen Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms auch die nötige Zeit für deren Einschätzung und Bewertung durch die Betroffenen einzuräumen. Nur so könnten Anwendungsprobleme und Hemmnisse bei der späteren Umsetzung der Gesetze vermieden werden.
Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Katharina Burkardt, Pressesprecherin
Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin
Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199
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