Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW weist die Vorschläge der Berliner Bundesratsinitiative zum Mietrecht entschieden zurück

(Berlin) - "Die mit der Bundesratsinitiative des Landes Berlin eingebrachten Vorschläge zur Änderung des Mietrechts sind unsinnig und für die Wohnraumversorgung kontraproduktiv. Sie sind zudem ein ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter", kritisierte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen die Pläne von Berlins Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge Reyer.
"Die Mieter sind bereits heute umfassend geschützt", so Freitag. Bereits heute gebe es einen durch das Mietrecht geregelten und teilweise sogar überregulierten Markt, der dem Vermieter keinesfalls eine willkürliche Festlegung des Preises für das Wirtschafts- und Sozialgut Wohnung ermöglicht, erklärte der GdW-Präsident weiter. "Kein Markt ist so gut zugunsten des Verbrauchers - in diesem Fall des Mieters - reguliert wie der Wohnungsmarkt. Das in seinen Prinzipien allseits anerkannte soziale Mietrecht gewährleistet für den Mieter durch die Begrenzung auf die Vergleichsmiete moderate Mieten - allerdings unter Einschränkung der Eigentumsrechte der Vermieter", so Freitag.
Bereits heute können unter diesen mietrechtlichen Rahmenbedingungen die notwendigen Renditen für die Erhaltung der Gebäude, die bauliche Modernisierung und Anpassung der Wohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse sowie den Neubau in Gebieten mit entsprechenden Wohnraumbedarf kaum erwirtschaftet werden. Dieser unzureichende Wohnungsbau in Städten mit Wohnraummangel trifft gerade die Bewohner mit niedrigem Einkommen.
Die Vorschläge des Landes Berlin, die schon gegenwärtig nur sehr begrenzten Mieterhöhungsmöglichkeiten noch weiter einzuschränken und den Mietern - entgegen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Wohnung - das Recht zur Kürzung der Miete zu gewähren, wenn öffentlich-rechtliche energetische Anforderungen nicht erfüllt werden, verhindert die Wirtschaftlichkeit der Vermietung in unvertretbarem Maße und tangiert den verfassungsmäßigen Schutz des Eigentums.
Die in der Bundesratsinitiative angestrebte Einschränkung der Mieterhöhung bei Modernisierung von 11 Prozent auf 9 Prozent der aufgewendeten Kosten, ist völlig kontraproduktiv für die von der Bundesregierung und vielen gesellschaftlichen Gruppen - insbesondere vom Deutschen Mieterbund - geforderte energetische und klimaschützende Modernisierung der Wohnungsbestände.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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