Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW zum abgelehnten Eilantrag gegen den Mietendeckel: Entscheidung nicht überraschend - auf Urteil in der Sache gespannt

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern einen Eilantrag zur teilweisen Aussetzung des Berliner Mietendeckels abgelehnt. In dem Verfahren ging es um die nach dem Berliner Mietendeckelgesetz vorgesehene Absenkung der Mieten zum 23. November 2020. Das Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass bei der Beschwerdeführerin grundsätzlich keine irreversiblen Schäden eintreten - auch dann nicht, wenn sich der Mietendeckel nach einer finalen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache als verfassungswidrig erweisen sollte. In diesem Fall könne die Vermieterin die mit ihren Mietern vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht überraschend. Denn bei der heutigen Entscheidung ging es ausdrücklich nicht um die Frage der formellen oder materiellen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selber. Auf diese Entscheidung sind wir gespannt.

Allerdings hat das Gericht klargestellt, dass bei Feststellungen der Verfassungswidrigkeit die vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend verlangt werden können. Dies wurde von einigen Befürwortern des Berliner Mietendeckels bezweifelt."

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Andreas Schichel, Leiter Pressestelle Klingelhöferstr. 5, 10785 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(cl)

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