Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW zum Tag des Ehrenamts: Bürgerschaftliches Engagement auch in der Wohnungswirtschaft stärken

(Berlin) - "Bürgerschaftliches Engagement ist für den Erhalt aktiver Wohnquartiere sowie für die Gesellschaft insgesamt von hoher Bedeutung. Da ehrenamtlich Tätige in der Wohnungswirtschaft aber immer noch mit Nachteilen konfrontiert sind, müssen dringend Neuregelungen her, um engagierte Bürger besser zu unterstützen", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, anlässlich des heutigen Internationalen Tages des Ehrenamts.

Menschen, die sich in der Nachbarschaftshilfe unentgeltlich engagieren, können weder von der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige - dem Ehrenamtspauschbetrag - noch von der Übungsleiterpauschale profitieren, da sie weder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, noch für einen gemeinnützigen oder mildtätigen Verein tätig sind. "Den in unserer Branche ehrenamtlich Tätigen fehlt ein wichtiger Anreiz, sich noch stärker zu engagieren", so der GdW-Chef. "Wir plädieren daher dafür, das bürgerschaftliche Engagement in der Nachbarschaftshilfe und zum Erhalt aktiver Wohnquartiere als eigenständigen gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung aufzunehmen. So verschaffen wir den dort tätigen Menschen Anerkennung und Motivation und stärken die Struktur und Funktionsfähigkeit der Wohnquartiere."

Vielen anderen Akteuren in den auch von Wohnungsunternehmen unterstützten Einrichtungen - wie beispielsweise in Spielwohnungen für Kinder und deren Eltern, Seniorentreffs, Mittagstischangeboten, Krabbelgruppen etc. - steht für ihr Engagement lediglich die Ehrenamtspauschale zu. Diese ist aber deutlich geringer als die Übungsleiterpauschale, unter die beispielsweise das ehrenamtliche Engagement zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen fällt. Der GdW setzt sich daher im laufenden Verfahren zum Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GemEntBG) dafür ein, die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale auf einem insgesamt höheren Niveau anzugleichen.

Die bestehenden Regelungen zur Haftpflicht- und Unfallversicherung von freiwilligen Helfern seien darüber hinaus intransparent und nicht ausreichend, so der GdW-Präsident. "Wir brauchen eine Regelung, wie alle ehrenamtlich Tätigen unbürokratisch in eine Haftpflicht- und Unfallversicherung von Ländern, Kommunen oder Wohnungsunternehmen einbezogen werden können."

In Deutschland bringen sich insgesamt 23 Millionen Menschen in ihrer Freizeit für gesellschaftliche Belange ein. Zusätzlich sind 64 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ehrenamtlich aktiv, wie aus dem ersten Engagementbericht des Bundesfamilienministeriums hervorgeht. Auch in der organisierten Wohnungswirtschaft hat freiwilliger Einsatz Tradition. In Wohnquartieren gibt es zahlreiche Nachbarschaftstreffs und gemeinsam bewirtschaftete Mietergärten. Viele Wohnungsunternehmen sind ehrenamtlich aktiv, indem sie Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel Spielwohnungen für Kinder und deren Eltern oder Seniorentreffs, bereitstellen und einrichten. Die ehrenamtlichen Angebote umfassen inzwischen die ganze Bandbreite vom Mittagstisch über Krabbelgruppe bis hin zur Einkaufshilfe für Nachbarn und vieles mehr.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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