Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW zur Baugesetzbuchnovelle: Endlich wird der Verursacher an den Kosten zur Beseitigung von Schrottimmobilien beteiligt

(Berlin) - "Die Neuregelungen zur Beseitigung von Schrottimmobilien sind richtig", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, anlässlich der Verabschiedung der Novelle des Baugesetzbuchs im Bauausschuss des Bundestags. "Verwahrloste Wohnungsbestände können ein ganzes Quartier entwerten. Wir begrüßen es daher, dass diejenigen, die Immobilien verwahrlosen lassen, nun auch an den Kosten beteiligt werden. Das entlastet die Kommunen und bedeutet ein wirksames Vorgehen gegen Schrottimmobilien", so Gedaschko. Künftig müssen sich Eigentümer an den Kosten der Beseitigung bis zur Höhe des Vermögensvorteils, in aller Regel also der Wertsteigerung des Grundstücks, beteiligen. Damit wurde ein Vorschlag des GdW umgesetzt, der darauf abzielte, jenseits des ursprünglichen Antrages aus Bremen und Nordrhein-Westfalen ein praktikables und funktionierendes Instrument gegen Investoren zu haben, die ihre Immobilien völlig verfallen lassen.

Gleichzeitig wies Gedaschko jedoch darauf hin, dass man schon von Anfang an mehr tun müsse, damit solche Schrottimmobilien erst gar nicht entstehen. "Eine Immobilie verfällt nicht über Nacht. Das ist ein schleichender Prozess. Die Kommunen brauchen in ihren Wohnaufsichtsbehörden die personellen und sachlichen Mittel, damit frühzeitig Gefahren erkannt werden und verhindert wird, dass Immobilien jahrelang unbewohnt herumstehen und verwahrlosen. Die rechtlichen Möglichkeiten gibt es bereits in den Polizei- und Ordnungsgesetzen oder den Landesbauordnungen der Länder.

Mit der Baugesetzbuchnovelle löst die Bundesregierung ihr schon im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen ein, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken. Zur Beschleunigung der Energiewende war der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen und bereits 2011 beschlossen worden. Ziel des nun vorgelegten Gesetzes ist es, in einem zweiten Schritt die Innenentwicklung der Städte zu stärken und die Baunutzungsverordnung daran anzupassen.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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