Gebäudereiniger-Handwerk: 90 Prozent der geprüften Betriebe zahlen Mindestlohn
(Bonn) - Anlässlich des fünften Bündnisgesprächs gegen Schwarzarbeit im Gebäudereiniger-Handwerk am 28. Januar 2011 in Bonn hielten die beteiligten Tarifvertragsparteien fest, dass rund 90 Prozent der geprüften Betriebe im Gebäudereiniger-Handwerk den allgemeinverbindlichen Mindestlohn zahlen. Dies belegen die Ergebnisse der letzten Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Damit hat sich nach Ansicht von IG Bauen-Agrar-Umwelt und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks der im Gebäudereiniger-Handwerk geltende Mindestlohn bewährt.
Allerdings, so BIV und IG BAU, gebe es immer noch rund zehn Prozent "schwarze Schafe", die ihren Arbeitnehmern den allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlohn nicht zahlten. Gegen sie muss nach Auffassung aller verstärkt vorgegangen werden, auch um einen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen auf dem Markt zu ermöglichen. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der ab 1. Mai 2011 geltenden vollen Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU. Dem Mindestlohn komme vor diesem Hintergrund eine herausragende Bedeutung zu, so die übereinstimmende Einschätzung der Tarifvertragsparteien.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Johannes Bungart, Geschäftsführer
Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn
Telefon: (0228) 917750, Telefax: (0228) 9177511
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