Gebäudereiniger-Handwerk kritisiert Bundesregierung: Geplante Beitragserhöhung gefährdet Minijobs
(Berlin) - Im Entwurf zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz der Bundesregierung ist vorgesehen, den bisher pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) auf das Niveau des allgemeinen Beitragssatzes einschließlich Zusatzbeitrag anzuheben.
Während dies für die Arbeitnehmer keine Verbesserung wie höhere Ansprüche bedeutet, wird damit diese Form der Beschäftigung für die Arbeitgeber deutlich teurer. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) lehnt die geplante Reform darum entschieden ab.
Zwar nimmt in der Branche die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter zu. Seit 2008 ist sie um 40 Prozent angestiegen. Dennoch sind Minijobs mit einem Anteil von rund 30 Prozent integraler Bestandteil der Branche und unverzichtbares Instrument zur flexiblen Erfüllung von Kundenaufträgen sowie zur Integration besonderer Beschäftigtengruppen.
Hierzu erklärt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich
"Mit der geplanten Reform legt die Bundesregierung die Axt an den Minijob. Die groß versprochene Senkung der Sozialversicherungsbeiträge fällt wohl aus, im Gegenteil, Arbeit verteuert sich weiter. Dabei sind Minijobs gerade bei vielen Beschäftigten wegen des Nettoeffekts, der zeitlichen Flexibilität, der niedrigen Einstiegshürden und als Neben- oder Übergangsbeschäftigung in bestimmten Lebensphasen extrem beliebt. Sie bieten einen niedrigschwelligen und legalen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Beispiel für Rentnerinnen und Rentner, Personen mit familiären Betreuungspflichten oder Menschen im Wiedereinstieg in Erwerbstätigkeit.
Für die Betriebe bedeutet die Erhöhung eine zusätzliche Belastung, die viele Unternehmen in der gegenwärtigen Situation nicht stemmen können. Die Gebäudereinigung ist ein extrem personalintensives Handwerk, 85 Prozent der Kosten sind Personalkosten. Eine zusätzliche Erhöhung der Lohnnebenkosten wirkt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe aus.
Die Folge wird sein, dass die Betriebe gezwungen sind, geringfügige Beschäftigung zu reduzieren. Eine Umwandlung in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist häufig nicht möglich und von den Beschäftigten auch nicht erwünscht.
Die geplante Beitragserhöhung im Minijob-Bereich stellt damit nicht nur eine strukturelle Benachteiligung personalintensiver Branchen dar, sie droht zudem Beschäftigung zu senken und konterkariert am Ende das Ziel zusätzlicher Einnahmen für die Krankenkassen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin, Telefon: 030 2062267-0
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