"Geben Sie Tariffreiheit!" / Bildungsgewerkschaft schlägt vor, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern
(Berlin) - Eine gesetzliche Mindestlaufzeit für Zeitverträge und die Aufhebung der Tarifsperre: Das sind die zentralen Forderungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das erklärte das für Hochschulen verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller aus Anlass des zweiten Follow-Up-Kongresses zum "Templiner Manifest" am Donnerstag (26. Mai 2011) in Berlin. "Wenn 83 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiter mit Zeitverträgen abgespeist werden und mehr als die Hälfte dieser Verträge eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben, muss der Gesetzgeber dieser Entwicklung einen Riegel vorschieben", erklärte Keller. Er bezog sich dabei auf die Ergebnisse der im Auftrag der Bundesregierung gestarteten Evaluation des Gesetzes, die beim GEW-Kongress vorgestellt worden ist.
"Um die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung zu verbessern, aber auch um die Qualität von Forschung und Lehre zu sichern, brauchen wir stabilere Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft. Deshalb setzen wir uns für eine gesetzlich garantierte Mindestlaufzeit für Zeitverträge ein. Diese sollte sich an der tatsächlichen Dauer der Projekte orientieren. Kein Zeitvertrag darf die Mindestlaufzeit von einem Jahr unterschreiten", sagte Keller.
Über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus gehende Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft sollten nach Auffassung der Bildungsgewerkschaft nicht vom Gesetzgeber vorgegeben, sondern von den Tarifpartnern ausgehandelt werden. "Die GEW ist bereit, mit den Arbeitgebern über sachgerechte Befristungsregelungen zu verhandeln und zu einem fairen Kompromiss zu kommen. Derzeit verbietet uns das aber die Tarifsperre des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Wir fordern daher die ersatzlose Streichung der Tarifsperre - geben Sie Tariffreiheit", appellierte Keller an die Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen, die den Kongress besuchten.
Schließlich machte sich Keller für eine verbindlichere Ausgestaltung der so genannten Familienkomponente im Wissenschaftszeitvertragsgesetz stark. "Das Gesetz gestattet Hochschulen und Forschungseinrichtungen schon heute, Zeitverträge mit Wissenschaftlern, die Kinder betreuen, zu verlängern. Tatsächlich machen die Arbeitgeber von dieser Regelung sehr willkürlich Gebrauch. Wir brauchen daher einen Rechtsanspruch der betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf Vertragsverlängerung", sagte der GEW-Hochschulexperte.
Info: Mit dem "Templiner Manifest" fordert die GEW eine Reform der Personalstruktur und Berufswege in Hochschule und Forschung. Weitere Informationen, auch zum heutigen zweiten Follow-Up-Kongress, im Internet unter www.templiner-manifest.de. Weitere Informationen zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie unter: http://www.gew.de/Evaluation_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.html.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Ulf Roedde, Pressesprecher
Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 78973-0, Telefax: (069) 78973-201
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