Pressemitteilung | Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Gefordert: Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen - unterstützt von Ministerin Künast

(Aachen) - Die Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner begrüßen ausserordentlich, dass Bundesministerin Renate Künast mehrfach verkündete, dass sie sich explizit für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einsetzen will. - Ein Thema, mit dem sich, unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl, alle Parteien aufgrund des neuen Verfassungsstatusses der Tiere konfrontiert sehen müssen.

Bisher dürfen Tierschutzorganisationen nicht auf Unterlassung von Tierquälereien und anderen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz klagen. Erst das Verbandsklagerecht würde ihnen ermöglichen, Verletzungen von gesetzlichen Tierschutzbestimmungen durch neutrale Stellen rechtlich überprüfbar zu machen. Dadurch trüge es entscheidend dazu bei, dass Vollzugsdefizite abgebaut werden und dass Verwaltungen umsichtiger und sorgfältiger planen.

"Es geht nicht länger an, dass Tiernutzer im Eigeninteresse gegen staatliche Entscheidungen vor Gericht klagen können, den Tierschutzverbänden aber das gleiche Recht, also die Verbandsklage, vorenthalten wird", betont Dr. jur. Eisenhart von Löper, Vorsitzender der Menschen für Tierrechte, "Zudem ist es jetzt, wo Tierschutz wie der Naturschutz Verfassungsrang genießt, auch hier aus Gleichheitsgrundsätzen geboten, ein Klagerecht für Tierschutzorganisationen einzuräumen."

Mit der letzten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, das im April 2002 in Kraft getreten ist, hat die Regierung die Verbandsklage für Naturschutzverbände auf Bundesebene eingeführt. Auf Länder- ebene ist sie bereits ein politisch wirksames Instrument. Das bestätigt eine Untersuchung des unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UFU e.V., Berlin). Die Verbände seien sehr verantwortlich mit dem Klagerecht umgegangen, es sei auch zu keiner Flut von Klagen gekommen und vor allem waren die eingereichten Klagen überdurchschnittlich erfolgreich.

Da die Einführung der Verbandsklage für Tierschutzorganisationen mit parlamentarischer Mehrheit herbeigeführt werden muss, ist sie eine von 11 so genannten Wahlprüfsteinen, die der Verband als Frage an rund 1.000 Bundestagskandidaten stellte. 65 Prozent der bisher eingegangen Antworten befürworten dieses Klagerecht. Unter www.btw2002.tierrechte.de sind diese sowie alle anderen Antworten sowohl einzeln ersichtlich, als auch statistisch nach Parteizugehörigkeit aufbereitet. Ebenfalls können in diesem vielschichtigen Internet-Portal zur Bundestagswahl komprimiert tierschutzrelevante Aussagen der Wahl- und Parteiprogramme der Bundestagsparteien abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. Roermonder Str. 4 a 52072 Aachen Telefon: 0241/157214 Telefax: 0241/155642

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