Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Geltendes Mietrecht modern und gerecht / Abschaffung, Liberalisierung oder Änderungen überflüssig und falsch

(Berlin) - "Das geltende Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) garantiert einen gerechten Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen. Es ist modern und für Zukunftsfragen rund um energetische Modernisierungen des Gebäudebestandes bestens geeignet. Aktuelle Forderungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, von FDP, Teilen der CDU, den Vermieterverbänden Haus & Grund und GdW, den Maklern, des IVD und des Präsidenten des Umweltbundesamtes, Andreas Troge, nach Abschaffung, Liberalisierung oder Änderungen sind falsch und überflüssig, teilweise absurd", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, heute (22. Dezember 2008) in Berlin. "Wer das Mietrecht als Hemmnis für energetische Modernisierungen ansieht, ein vermeintliches Investor-Nutzer-Dilemma beklagt, Probleme mit Mietschulden bzw. Vandalismus auf das Mietrecht zurückführt oder hier Gerechtigkeitslücken erkennt, informiert falsch oder kennt das geltende Mietrecht nicht. Tatsächlich ist das Mietrecht eine tragende Säule des sozialen Friedens in Deutschland."

Mietrecht kein Hemmnis für Modernisierungen
Nach geltendem Mietrecht entscheidet allein der Vermieter, ob modernisiert wird oder nicht. Mieter können Modernisierungen, das heißt Baumaßnahmen zur Wohnwertverbesserung oder Energieeinsparung, nicht einfordern und nicht verhindern. Eine Zustimmung oder Erlaubnis der betroffenen Mieter ist nicht erforderlich. Nur in Härtefällen, zum Beispiel bei einem Heizungs- oder Fenstereinbau im Winter, kann der Mieter widersprechen. Die Modernisierungsmaßnahme selbst zahlt der Mieter über Mieterhöhungen.
DMB-Präsident Rips: "Das Mietrecht verhindert keine Modernisierung. Eine Verbesserung der Rechtsposition des Vermieters ist überflüssig."

Keine Hürde für energetische Verbesserungen
Energieeinsparende Modernisierungen müssen Mieter grundsätzlich dulden. Sie müssen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung akzeptieren und mit Mieterhöhungen bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn Mieter keinen Kostenvorteil haben und nicht unmittelbar Energie einsparen können.
DMB-Präsident Rips: "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ausreichend, wenn Primärenergie eingespart wird. Ob die Mieter irgendeinen Vorteil davon haben, spielt keine Rolle."

Kein Investor-Nutzer-Dilemma - Investitionskosten sind absetzbar
Das vermeintliche Investor-Nutzer-Dilemma umschreibt die These, dass energetische Modernisierungen allein Mietern finanzielle Vorteile brächten, Vermieter dagegen nur Arbeit und Kosten hätten.
DMB-Präsident Rips: "Diese Behauptungen sind falsch. Mieter zahlen die Kosten der Modernisierungen. Der Vermieter kann 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Ob sich die energetische Modernisierung für Mieter rechnet, spielt keine Rolle. "Warmmietenneutralität" wonach die Heizkostenersparnis die Mieterhöhung ausgleicht, ist für Mieter häufig nicht erreichbar. Außerdem investieren Vermieter in ihrem eigenen Interesse in die Wohnungsbestände. Wer heute keine Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durchführt, wird in Zukunft Schwierigkeiten haben, seine Häuser und Wohnungen noch zu vermieten, zumindest zu den heutigen Preisen."

Mietschulden und Vandalismus rechtfertigen fristlose Kündigung
Vermieter können nach geltendem Recht fristlos kündigen, wenn Mieter mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sind oder wenn innerhalb von zwei Zahlungsterminen mehr als eine Monatsmiete offen geblieben ist. Selbst ständig unpünktliche Mietzahlungen berechtigen Vermieter zu fristlosen Kündigungen. Auch Mieter, die den Hausfrieden stören oder die Wohnung beschädigen, können fristlos gekündigt werden. Mieterschutz gibt es hier nicht.
DMB-Präsident Rips: "Strengere mietrechtliche Vorschriften sind nicht vorstellbar. Mehr als fristlos kündigen geht nicht. Unabhängig davon hat die Bundesregierung soeben festgestellt, Mietnomaden und Mietschulden seien Randthemen und stark rückläufige Ausnahmefälle. Mietnomaden, die vorsätzlich Mietverhältnisse begründen mit der Absicht, keine Miete zu zahlen, und teilweise die Räume verwüstet hinterlassen, sind Fälle für den Staatsanwalt. Allerdings belegt die polizeiliche Kriminalitätsstatistik einen Rückgang von 16,9 Prozent der Fälle im Jahr 2007. Wer hier nach strengeren Gesetzen ruft, verwechselt offensichtlich Mietrecht und Vollstreckungsrecht. Das Mietrecht gibt Vermietern alle Möglichkeiten. Zu prüfen wäre allenfalls, ob Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen beschleunigt werden können. Denn eines ist ganz klar: "Mietnomaden" stehen nicht unter dem Schutz des Deutschen Mieterbundes."

Keine Neuregelung für Kündigungsfristen, Kappungsgrenzen oder Schönheitsreparaturen erforderlich
Seit der Mietrechtsreform 2001 können Mieter mit einer Frist von drei Monaten und Vermieter je nach Wohndauer mit einer Frist zwischen drei und neun Monaten kündigen. Diese Regelung eröffnet Mietern die Chance, flexibel zum Beispiel auf Arbeitsplatzangebote zu reagieren.
Die Kappungsgrenze im Mieterhöhungsrecht legt fest, dass innerhalb von drei Jahren die Miete maximal um 20 Prozent steigen darf. Bedeutung hat diese Regelung nur in wenigen Ausnahmefällen, in denen die bisherige Miete deutlich unter der Durchschnittsmiete vor Ort liegt. Im "Normalfall" sind jährliche Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ohne weiteres zulässig. Bei Modernisierungs-Mieterhöhungen gilt die Kappungsgrenze nicht.
DMB-Präsident Rips: "Die Regelungen haben sich bewährt. Es gibt überhaupt keinen Grund, sie in Frage zu stellen."

Müssen Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel in ihrem Mietvertrag nicht renovieren, darf der Vermieter deshalb keinen Renovierungszuschlag erheben. Das hat der Bundesgerichtshof in diesem Jahr entschieden.

DMB-Präsident Rips: "Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wer unwirksame Vertragsregelungen vereinbart, darf nicht mit Mieterhöhungsmöglichkeiten belohnt werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Ulrich Ropertz, Sprecher, Presse Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

(bl)

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