GEMA fordert Zugangsprovider zur Sperrung von Websiten auf / Keine Filterung des Internets durch Wirtschaftsunternehmen
(Köln) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zeigt sich überrascht über das Vorgehen der GEMA, die die Zugangsbetreiber auffordert, den Zugriff auf diverse Web-Adressen zu sperren. "Die GEMA meint offenbar, die Probleme der Musikindustrie im Internet mit dem Sperren diverser Portale lösen zu können. Das funktioniert weder in technischer noch in rechtlicher Hinsicht," so Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung bei eco.
Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA fordert 42 deutsche Zugangsbetreiber zur Sperrung von 18 Webseiten auf. Hierbei handelt es sich um deutschsprachige Portale wie Eselfilme, Audio-Esel oder Goldesel, die Links zum Herunterladen von Musik- und Filmdateien über Tauschbörsen (Peer-to-Peer) bereitstellen.
"Natürlich gilt es illegale Services im Internet in Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden zu verhindern. Allerdings kann es nicht die Aufgabe von Zugangsbetreibern sein, für Wirtschaftsvereine wie die GEMA vermeintlich schlechte Webangebote aus den vermeintlich guten auszusortieren," so Oliver Süme. "Die Zugangsprovider sind nicht die Hüter des Internets, die auf Zuruf die privaten oder wirtschaftlichen Interessen Dritter durch Zulassen oder Abschalten von Internetangeboten bedienen. Damit würden einer Inhaltskontrolle des Internets sämtliche Türen offen stehen." Zumal der Gesetzgeber die betroffenen Zugangsbetreiber, die sog. Access-Provider, durch die auf einer EU-Richtlinie beruhenden Haftungsbefreiung im Teledienstegesetz bereits ausdrücklich von der Verantwortung für lediglich durchgeleitete Inhalte befreit hat. Die Zugangsanbieter sind reine Netzbetreiber, die als Telekommunikationsunternehmen lediglich den Transport von Datenströmen ermöglichen, ohne die Inhalte zu kennen. Sie übernehmen nicht das Hosting, also die Bereitstellung von Speicherplatz und Adressen für die einschlägigen Webseiten und Plattformen.
Sinnvoller sei es deshalb, so Süme, das Problem des Urheberrechts an der Basis, beim Betreiber der betroffenen Webseite bzw. dem zuständigen Host-Provider anzugehen. "Denn wird eine Adresse nur gesperrt, findet der Anbieter in sekundenschnelle Möglichkeiten diese unter einem anderen Namen und unter einer anderen Adresse wieder ins Netz zu setzen."
Quelle und Kontaktadresse:
Electronic Commerce Forum e.V. - Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (eco)
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