Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

GEMA-Mitglieder verabschieden Resolution gegen geplante Urheberrechtsnovelle / Nachhaltiger Appell an Bundeskanzlerin Merkel, Autorenrechte auch in Deutschland zu wahren

(München/Berlin) - Am Vortag der ersten Lesung des „Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ (Korb 2) am 30. Juni 2006 im Bundestag haben die Mitglieder der GEMA auf der Jahreshauptversammlung in Berlin einstimmig eine Resolution gegen die urheberfeindlichen Regelungen der geplanten Urheberrechtsnovelle verabschiedet. Vorstandssprecher Prof. Dr. Jürgen Becker rief Bundeskanzlerin Merkel dazu auf, die Existenzgrundlage der Musikautoren nicht zu gefährden und auch künftig in Deutschland das geistige Eigentum der Kreativen zu schützen.

Besonders die vorgesehene Beschränkung der Vergütungen für die private Vervielfältigung von künstlerischen Werken hat nach Berechnungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) katastrophale Auswirkungen. Allein bei den Vergütungen im Bereich Kopiergeräte (DVD-/CD-Brenner, Bildaufzeichnungsgeräte) ist ein Rückgang von 58 Prozent oder 54,3 Mio. Euro zu erwarten.

In ihrer Resolution fordern die in der GEMA zusammengeschlossenen Komponisten, Textdichter und Musikverleger Bundeskanzlerin Merkel, die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat dazu auf,

- durch gesetzliche Regelungen auch künftig die schöpferischen Menschen als Garanten der kulturellen Vielfalt in Deutschland und Europa zu schützen

- die urheberfeindlichen und in Teilen verfassungswidrigen Regelungen des Gesetzesvorhabens zu korrigieren

- sich der Verantwortung für den Schutz des Urhebers nicht zu entziehen und sicher zu stellen, dass die Urheber in der Lage sind, die Höhe der Vergütungen auf gleicher Augenhöhe mit der Industrie zu verhandeln, und ihnen nicht von Beginn an Beschränkungen aufzuerlegen

- nicht die Interessen der Industrie an der Erzielung wirtschaftlicher Gewinne höher zu bewerten als den berechtigten Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung

- die massiven Einkommenseinbußen für Komponisten, Textdichter und Musikverleger im Bereich der Vergütungen für die private Vervielfältigung zu verhindern

- das falsche politische Signal zu verhindern, das entsteht, wenn einerseits Bürger dazu aufgerufen werden, durch ihre persönliche Kreativität die wirtschaftliche Krise unseres Landes zu bewältigen, und andererseits gerade diejenigen geschädigt werden, die mit ihrer schöpferischen Kraft erst alle weiteren Stufen der Wertschöpfungskette auf dem Gebiet der Musik-Kultur ermöglichen

- das fortschreitende Missverhältnis zwischen qualitativ und quantitativ ansteigender Musiknutzung und stagnierender Entlohnung der Urheber nicht zu verschlimmern, sondern aufzuheben.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der GEMA in Berlin wurde der Aufsichtsrates neu gewählt. Für die kommenden drei Jahre gehören die Komponisten Prof. Christian Bruhn (Aufsichtsratsvorsitzender), Klaus Doldinger, Jörg Evers, Prof. Dr. Enjott Schneider, Prof. Lothar Voigtländer, Dr. Ralf Weigand, Prof. Dr. h.c. Wolfgang Rihm (Stellvertreter) und Prof. Manfred Schoof (Stellvertreter); die Textdichter Frank Dostal (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Burkhard Brozat, Egon Louis Frauenberger, Stefan Waggershausen, Frank Ramond (Stellvertreter) und Hans-Ulrich Weigel (Stellvertreter) sowie die Verleger Karl-Heinz Klempnow (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Rolf Budde, Peter Ende, Prof. Klaus-Michael Karnstedt, Dagmar Sikorski, Dr. Peter Hanser-Strecker (Stellvertreter) und Gabriele Schulze-Spahr (Stellvertreter) an. Die Ehrenmitgliedschaft der GEMA wurde an den Erfolgsautor Kurt Hertha (Ich möcht gern an Biersee, Tanze mit mir in den Morgen, Ganz in Weiß) verliehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Pressestelle Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: (089) 48003-00, Telefax: (089) 48003-969

(tr)

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