Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Gemeinsam stark - Neue Klagerechte für Verbraucher / Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Waffengleichheit für Verbraucher im Rechtssystem

(Berlin) - Der Gesetzgeber muss die Klagerechte für Verbraucher ausweiten, um den vom Europäischen Gerichtshof geforderten effektiven Rechtsschutz im EU-Binnenmarkt zu verwirklichen. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich seiner Tagung "Gemeinsam stark - Neue Klagerechte für Verbraucher" am 17. Juni in Berlin. "Durch rechtliche Lücken und Schlupflöcher im Verbraucherrecht lässt sich mit krummen Tricks leicht Geld verdienen", so Vorstand Gerd Billen. "Damit die Märkte funktionieren und Verbraucher vor Übervorteilung geschützt werden, brauchen wir Waffengleichheit." Handlungsbedarf sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband vor allem bei einer effektiven Gewinnabschöpfung und der Weiterentwicklung von Muster- und Gruppenklagen.
Die kollektive Durchsetzung von Verbraucherrechten ist seit Jahrzehnten Herzstück des Verbraucherschutzes. Mit mehr als Tausend Verfahren jährlich tragen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen dazu bei, die Lücke zwischen rechtlichem Anspruch und ökonomischer Praxis zu schließen. Doch trotz vieler Erfolge gibt es erhebliche Defizite im herrschenden Recht, die dazu führen, dass Verbraucherrechte immer wieder ausgehebelt werden. "Hohe Verfahrenskosten, begrenzte Geltung von Urteilen und unzureichende Sanktionsmöglichkeiten machen das Recht zu einem stumpfen Schwert", so Billen. Diese Auffassung vertritt auch der Europäische Gerichtshof, der 2001 bekräftigte, dass Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen Anspruch auf Schadensersatz haben. In diesem Zusammenhang forderten die Richter einen effektiven Rechtsschutz im EU-Binnenmarkt.

Beispiel 1: Gewinnabschöpfung

Seit 1966 haben Verbraucherverbände die Möglichkeit zur Unterlassungsklage wegen unlauteren Wettbewerbs. Doch für betroffene Kunden bleiben erfolgreiche Urteile meist ohne Konsequenz. Unter anderem haben dies mehrere Gerichtsentscheidungen gegen so genannte Kostenfallen im Internet belegt. Durch versteckte Preisangaben locken Online-Anbieter Tausende Verbraucher in ein kostenpflichtiges Abonnement. Die erfolgreich erstrittenen Unterlassungsurteile haben jedoch nur zur Folge, dass das verurteilte Unternehmen seine Werbung anpassen muss. Die erlangten Gewinne bleiben bei den Unternehmen. Zwar besteht seit 2004 theoretisch ein Gewinnabschöpfungsanspruch. Doch dieser greift nur, wenn eine Kausalität zwischen Wettbewerbsverstoß und Mehrerlös bewiesen werden kann. Zudem muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen vorsätzlich wettbewerbswidrig gehandelt hat. "Unlautere Geschäftspraktiken dürfen sich nicht mehr lohnen. Wer unredlich agiert, muss auch die damit erwirtschafteten Gewinne zurückführen", fordert Billen. Daher müsse ein Gewinnabschöpfungsanspruch bereits dann greifen, wenn das Unternehmen grob fahrlässig handelt.

Beispiel 2: Kollektive Rechtsdurchsetzung

Seit 1977 können mit Hilfe der AGB-Unterlassungsklage verbraucherfeindliche Vertragsklauseln angegriffen werden, von denen viele Verbraucher gleichermaßen betroffen sind. Beispiele sind Preis- und Leistungsausschlussklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Versicherungen. "Ein erfolgreiches Unterlassungsurteil stärkt zwar die Position von betroffenen Kunden, hat jedoch keinen direkten Erstattungsanspruch zur Folge", erläutert Helke Heidemann-Peuser, leitende Rechtsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Vielmehr müssten die Kunden in jedem einzelnen Fall ihre zivilrechtlichen Ansprüche vor einem Gericht geltend machen. Die Folge: Gerade bei geringfügigen Summen werden nur wenige Verbraucher aktiv. Die Unrechtsgewinne bleiben auch hier beim Unternehmen. "Bei unwirksamen Klauseln muss das Gericht auf Antrag anordnen können, dass die Betroffenen zu entschädigen sind", fordert Heidemann-Peuser. Zwar haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen seit 2002 das Recht, mit einer Einziehungsklage Zahlungsansprüche von mehreren Verbrauchern durchzusetzen. In der Praxis ist dies jedoch enorm aufwändig, weil mit jedem Betroffenen eine individuelle Vereinbarung zu treffen ist und die Höhe der Forderung jeweils dargelegt und bewiesen werden muss.

Gerichte durch Musterverfahren entlasten

Um ein effektives und effizientes System zur Entschädigung von Verbrauchern zu schaffen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband ein pragmatisches Musterverfahren. "Wir brauchen die Möglichkeit, dass gleich gelagerte Fälle vor Gericht gebündelt und entschieden werden", so Billen. "Das entlastet die Justiz, reduziert Kosten und stärkt gleichzeitig die Position der Verbraucher." Mit einem solchen Musterfeststellungsverfahren sollten Verbraucherverbände in einem einzigen Gerichtsverfahren für viele Verbraucher auf einmal klären lassen können, ob eine Praktik unwirksam ist oder ob eine Schadensersatzforderung dem Grund nach berechtigt ist. Betroffene sollten dabei in einer Gerichtsliste ihre Schäden anmelden können, um einer Verjährung vorzubeugen. Einen ähnlichen Verfahrenstyp, allerdings komplexer und ohne verjährungshemmende Wirkung, gibt es derzeit nur für Kapitalanleger.

Verbraucherrecht auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

Aktuelle Urteile und Verfahren zum Verbraucherrecht sind jetzt auf der vzbv-Website noch leichter zu finden - mit Listen der Abmahnungen bei Kostenfallen im Internet, unerlaubter Telefonwerbung oder den Fluggesellschaften. Außerdem gibt es eine Übersicht über die AGB-Urteile des Verbraucherzentrale Bundesverbandes seit 1977.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(el)

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