Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Gemeinsame Erklärung von BDA/DGB: Bündnis für Arbeit muss sich weiter bewähren

(Berlin) - Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben am 20. Juli 2001 in Berlin zum Bündnis für Arbeit eine Erklärung abgegeben.

1. BDA und DGB haben vor zwei Jahren im Rahmen des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet. Die damals getroffenen Vereinbarungen konnten in wesentlichen Teilen im Bündnis konkretisiert und von den Tarifpartnern umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr konnten 600.000 zusätzliche Arbeitsplätze besetzt werden, allein in der Metall- und Elektroindustrie sind es fast 100.000 zusätzlich besetzte Arbeitsplätze. DGB und BDA setzen sich dafür ein, die Verabredungen des Bündnisses umzusetzen und so weiterhin zu mehr Ausbildung und Beschäftigung beizutragen.

BDA und DGB haben im Rahmen des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit eine Qualifizierungsoffensive vereinbart. Sie haben Initiativen zur beruflichen Bildung und betrieblichen Weiterbildung ergriffen, die erste Erfolge zeigen.

BDA und DGB unterstützen alle Anstrengungen, auch in diesem Jahr jedem jungen Menschen, der will und kann, einen Ausbildungsplatz anzubieten. Sie erwarten, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze im laufenden Jahr weiter wächst und das Gesamtangebot von Ausbildungsplätzen die Gesamtnachfrage junger Menschen übersteigt.

BDA und DGB begrüßen die zahlreichen Qualifizierungsinitiativen, die bereits auf betrieblicher Ebene praktiziert werden. Sie begrüßen, dass mit den Vereinbarungen in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie, in der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie in unter-nehmensbezogenen Verbandstarifverträgen tarifliche Regelungen zur Weiterbildung getroffen worden sind, und setzen sich für weitere tarifliche und betriebsspezifische Regelungen ein.

2. BDA und DGB sehen in dem weiteren Ausbau der Teilzeitarbeit, befristeten Arbeitsverträgen, Neueinstellungen sowie einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung unter Nutzung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten sowie Arbeitszeitkorridoren und Jahresarbeitszeiten Wege, die Zahl der regelmäßig anfallenden Überstunden abzubauen. Sie setzen sich dafür ein, auch mit einer verstärkten Flexibilisierung der Arbeitszeit den Abbau der regelmäßig geleisteten Überstunden fortzusetzen.

BDA und DGB begrüßen, dass in einigen Bereichen, wie in der Stahlindustrie und im privaten Bankgewerbe, bereits die tarifvertraglichen Voraussetzungen für die Einrichtung von Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten geschaffen wurden. Sobald das Thema Arbeitszeit zur Behandlung ansteht, empfehlen BDA und DGB weitere tarifliche, branchen- und betriebsspezifische Re-gelungen.

3. BDA und DGB sehen in den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur kapitalgedeckten Altersvorsorge Chancen für eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie bekräftigen die in der Bündniserklärung vom 04. März 2001 geäußerte Erwartung, dass die Tarifpartner rechtzeitig vor der nächsten Tarifrunde Vorschläge für eine Fortentwicklung der tarifvertraglichen und betrieblichen Möglichkeiten zur Altersvorsorge vorlegen werden. BDA und DGB begrüßen, dass bereits jetzt zahlreiche tarifvertragliche Vereinbarungen zur Altersvorsorge getroffen wurden. Sie erwarten, dass es weitere tarifvertragliche Regelungen gibt, um Entgeltbestandteile umzuwandeln, Altersvorsorgeleistungen freiwillig aufzustocken und Möglichkeiten der Vermögensbildung für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.

4. BDA und DGB begrüßen den Fortschritt in den Verhandlungen zur EU-Erweiterung. Sie sehen in flexiblen und differenzierten Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit ein gestaltbares Dach, unter dem die Übergangsprobleme so schnell wie möglich gelöst werden können. Sie setzen sich dafür ein, - den Aufbau Ost im Rahmen des Solidarpaktes II fortzusetzen und dabei die Wirtschaftskraft der Grenzregionen zu stärken, - Qualifizierung und Integration vorrangig zu stärken und die Zuwanderung von Arbeitskräften zu steuern, - wirksam gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Lohn- und Sozialdumping vorzugehen und auf die Einhaltung von Tarif- und Sozialbestimmungen hinzuwirken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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