Gemeinsame Policy zur Herausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen verabschiedet
Gemeinsame Presseerklärung der Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
(Berlin) - Die Heilberufsgruppen legen nach der Veröffentlichung der technischen Spezifikation des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) am 28. Oktber als zweite wichtige Säule das gemeinsame Regelwerk (Certificate Policy) vor, welches die Sicherheitsanforderungen und die organisatorischen Richtlinien für die Herausgabe des HBA beschreibt. Insbesondere enthält die Policy Vorgaben für die Erstellung der so genannten "Zertifikate", die auf dem HBA gespeichert werden, und die dem Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeuten zukünftig die sichere Verschlüsselung von Daten, das rechtssichere elektronische Unterschreiben von Daten (Signatur) sowie die verlässliche Anmeldung an Servern (Authentisieren) ermöglichen. Außerdem gewährleisten sogenannte CV-Zertifikate die sichere Authentisierung und Zuordnung der Zugriffsrechte gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte.
Das Regelwerk ist den Zertifizierungsdiensteanbietern heute zur Kommentierung zugeleitet worden. Die Kommentierungsfrist endet in zwei Wochen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
Annette Rogalla, Pressesprecherin
Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin
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