Gemeinsame Presseerklärung von Konzernbetriebsrat, Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG und der IG Metall: "Klare Regeln für den Konzernumbau vereinbart"
(Düsseldorf) - Der Konzernbetriebsrat, die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG und die IG Metall haben sich mit dem Vorstand der ThyssenKrupp AG auf ein gemeinsames Vorgehen zur strukturellen Neuordnung des Unternehmens geeinigt. Hierbei gehen alle Beteiligten davon aus, dass es nicht zu betriebsbedingten Kündigungen und dass es nicht zu Einkommensverlusten kommt. Darüber hinaus wurde die Regelung der Mitbestimmung in den neuen Business Areas, die Zukunftssicherung der deutschen Standorte und die Regelung der Mitbestimmung bei der Bildung der vorgesehenen Shared Services sichergestellt.
"Die massiven Proteste und die vielfältigen konzernweiten Aktionen der ThyssenKrupp Belegschaften haben den Vorstand letztendlich davon überzeugt, dass ein Konzernumbau gegen die Beschäftigten chancenlos ist", sagte der Vorsitzende des Konzernbetriebsrates, Thomas Schlenz, am Mittwoch (13. Mai 2009) in Düsseldorf.
"Zur Beschäftigungssicherung hat der Vorstand zugesagt und mit seiner Unterschrift bestätigt, dass bei der Umsetzung des Konzeptes keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen werden", sagte der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und IG Metall-Vorstandsmitglied Bertin Eichler. Er bewertete das Einlenken des Unternehmens als wichtige Basis, um verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen und gemeinsam der gesellschaftlichen Verantwortung zur Beschäftigungs-, Einkommens- und Standortsicherung gerecht zu werden.
Aufgrund der Vereinbarung wird es für die vom Umbau betroffenen Belegschaftsmitglieder keine Tarifwechsel geben. Somit sind die materiellen und sozialen Besitzstände für die betroffenen Beschäftigten gesichert. Außerdem ist sichergestellt, dass auch bei Wegfall der Segmentführungsgesellschaften die bewährte Mitbestimmungskultur bei ThyssenKrupp erhalten bleibt. Die ThyssenKrupp Steel wird weiterhin uneingeschränkt der Montanmitbestimmung unterliegen. Darüber hinaus werden Aufsichtsräte nach dem Mitbestimmungsgesetz 76 und Beiräte die Mitsprache der Arbeitnehmer gewährleisten. Zudem hat der Vorstand erklärt, dass durch den Aufbau der Werke in Brasilien und Alabama deutsche Stahlstandorte und Belegschaften nicht gefährdet sind. Der Umfang und die Qualität der bei ThyssenKrupp betriebenen beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung wird ebenfalls in vollem Umfang sichergestellt.
Grundlage für die Vereinbarung bildet zudem die gemeinsame "Essener Erklärung", in der sich der Vorstand, der Konzernbetriebsrat, die IG Metall und der Aufsichtsratsvorsitzende unter Moderation des Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrates, Prof. Dr. h.c. mult. Berthold Beitz, auf Grundsätze im Rahmen der strukturellen Neuordnung festgelegt haben. Die "Essener Erklärung" bekräftigt die Übereinstimmung darüber, dass eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des ThyssenKrupp Konzerns nur gewährleistet werden kann, wenn Beschäftigung, Einkommen und Mitbestimmung für die Mitarbeiter sichergestellt sind.
"Mit den heutigen Beschlüssen fängt die Arbeit erst an. Aber wir haben jetzt Klarheit darüber, dass wir uns nun gemeinsam, unter Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer, auf den Weg machen, den Konzern durch die Krise in den nächsten Aufschwung zu bringen", sagte Schlenz.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall Vorstand (IG Metall)
Georgios Arwanitidis, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6693-0, Telefax: (069) 6693-2843
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