Gemeinsame Pressemitteilung von BDZV und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ): Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) kann weiterarbeiten
(Berlin) - Die Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) kann wie erwartet weiterarbeiten. Das Unternehmen zur Verbreitung von Pressespiegeln in digitaler Form hat sich erfolgreich zur Wehr gesetzt gegen eine Untersagungsverfügung des Bundespatent- und Markenamts (BPMA) in München, deren sofortige Vollziehung das BPMA angeordnet hatte. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat heute der PMG Recht gegeben.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), die neben mehreren Verlagen zu den Gründungsmitgliedern der PMG zählen, begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hiermit sei Rechtssicherheit für die Verlage wieder hergestellt worden.
In diesem Zusammenhang weisen die Verbände auch auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts zur Rechtsnatur der PMG hin. Danach sei das Unternehmen - entgegen der Auffassung des Bundespatent- und Markenamts - "höchstwahrscheinlich keine Verwertungsgesellschaft". Folglich unterliege die PMG auch nicht der Aufsicht der Behörde. Materiell-rechtlich fehle es damit an einer Ermächtigungsnorm, der PMG ihren Betrieb zu verbieten.
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