Pressemitteilung | Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

Gemeinsame Pressemitteilung von KZBV / BZÄK / FVDZ: MVZ künftig arztgruppenübergreifend ausgestalten! / Aktuelle Regelung ist Katalysator für Unterversorgung

(Berlin) - Die deutsche Zahnärzteschaft sieht bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) weiter erheblichen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Das geht aus einem gemeinsamen Brief der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sowie des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) hervor, der im Nachgang zu entsprechenden Beschlüssen des Deutschen Zahnärztetages an politische Entscheidungsträger adressiert wurde. Darin fordern die Institutionen im Namen des gesamten Berufsstandes, MVZ für den vertragszahnärztlichen Bereich künftig ausschließlich arztgruppenübergreifend auszugestalten. Andernfalls ist die Sicherstellung einer deutschlandweit gleichwertigen Versorgung in Gefahr.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde die Gründung arztgruppengleicher MVZ ermöglicht. Ziel: Die Versorgung in der Fläche zu sichern. Die Entwicklung vergangener Jahre hat jedoch gezeigt, dass in der vertragszahnärztlichen Versorgung das Gegenteil eingetreten ist: Nach aktuellen Zahlen befinden sich etwa 79 Prozent der rein zahnärztlichen MVZ in städtischen und etwa 21 Prozent in ländlichen Gebieten. Zahnarzt-MVZ leisten also keinen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen. Sie sind vielmehr stark regional konzentriert und siedeln sich vor allem in Großstädten, Ballungsräumen und einkommensstarken ländlichen Gebieten an.

Die dynamische Entwicklung der MVZ lässt zudem eine Sogwirkung auf potenziell niederlassungs- und anstellungswillige junge Zahnärztinnen und Zahnärzte befürchten. Dies wirkt einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung entgegen, insbesondere in Flächenstaaten. Bleibt diese Dynamik bestehen, wird es - bedingt durch den demografischen Wandel innerhalb des Berufsstandes - künftig zu Engpässen und Unterversorgung im ländlichen Raum kommen. Dies gilt sowohl für Ostdeutschland als auch für viele strukturschwache Regionen im Westen.

Anders als in der ärztlichen kann die zahnärztliche Versorgung auch nicht durch den stationären Bereich aufgefangen werden. Unbegrenzte Anstellungsmöglichkeiten in MVZ führen zu Wettbewerbsvorteilen mit versorgungspolitisch kontraproduktiven Effekten: Fremdkapitalgeber und Finanzinvestoren forcieren die Kettenbildung in Ballungsräumen - eine Gefahr für freiberufliche Praxisstrukturen, die bislang eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung sicherstellen. Gerade aber diese freiberuflich ausgerichteten Praxen sind das Rückgrat unseres Gesundheitssystems, eines der besten der Welt.

Quelle und Kontaktadresse:
BZÄK Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. Pressestelle Chausseestr. 13, 10115 Berlin Telefon: (030) 400050, Fax: (030) 40005200

(wl)

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