Pressemitteilung | Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)

Gemeinsame Vergütungsregeln Tageszeitungen / dju-Tarifkommission stimmt dem Verhandlungsergebnis zu

(Berlin) - In ihrer Sitzung am 12. Januar 2010 hat die Tarifkommission der dju in ver.di das Verhandlungsergebnis zu Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten einstimmig gebilligt. An diesem eindeutigen Votum waren ausschließlich die freiberuflich arbeitenden Mitglieder der Kommission beteiligt.

Die dju in ver.di setzt darauf, dass mit den vereinbarten Honorarsätzen Standards für den Wert journalistischer Arbeit definiert werden, die allen in der Branche Tätigen eine klare Orientierung liefern. "Für viele freie Journalistinnen und Journalisten würden diese Regeln zu einer deutlich verbesserten Einkommenssituation führen, weil Minihonorare von wenigen Cent pro Zeile danach nicht mehr rechtsverbindlich vereinbart werden können", erklärte dazu der dju-Verhandlungsführer Wolfgang Schimmel. Deswegen will die dju die verhandelten Vergütungsregeln abschließen, auch wenn in der aktuellen Krisensituation der Tageszeitungen keine berauschenden Honorarsätze zu erzielen waren. "Wenn es gelingt, für die Tageszeitungen die Angemessenheit von Vergütungen aus eigener Kraft zu definieren, ist das besser, als darauf zu spekulieren, dass in Einzelfällen Rechtstreitigkeiten geführt werden, in denen letztlich ein Gericht Honorare festsetzen müsste," so Wolfgang Schimmel weiter. Die Sorge, Verlage könnten wegen der Vergütungsregel Honorare absenken, ist unbegründet, das ist nach dem Wortlaut der Vergütungsregel ausgeschlossen.

Die Vergütungsregel stellt insbesondere klar, dass mit den vorgesehenen Honorarsätzen beliebig häufige Nutzungen (z.B. Nachdrucke in anderen Zeitungen) nicht abgegolten werden können. Da sich die Vergütung an der jeweils verkauften Auflage und am Umfang des Beitrags orientiert, wird auch dem urheberrechtlichen Beteiligungsgrundsatz Rechnung getragen.

Nach dem Beschluss der dju können diese Regeln zum 1. Februar 2010 in Kraft treten, sofern der DJV und der BDZV bis Ende Januar gleichfalls zustimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657

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