Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt großzügige Zuzahlungsregelung für chronisch Kranke
(Bonn) - Der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat am Donnerstagnachmittag (22.01.) in Bonn eine Entscheidung darüber getroffen, wer als chronisch Kranker geringere Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen zu leisten braucht. Der Bundesausschuss entschied sich gegen eine Liste chronischer Krankheiten und für eine großzügig gefassten Kriterienkatalog. Klarheit schuf das Gremium auch in der Frage der Ausnahmen bei Fahrkosten zur ambulanten Behandlung.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßten die Entscheidung des Bundesausschusses. Es sei nun sicher gestellt, dass kein Patient aus finanziellen Gründen wird kein Patient medizinisch notwendige Behandlungen ausfallen lassen müssen.
Die genauen Krititerien zur Chroniker-Zuzahlung und zur Fahrkostenerstattung finden Sie hier:
http://www.aok-bv.de/politik/agenda/reform/index_00907.html
Der AOK-Radioservice bietet Ihnen zum Theme auch einen O-Ton des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, an:
http://www.aok-bv.de/presse/radio/index.html
Die wichtigsten Neuregelungen der Gesundheitsreform im Überblick finden Sie hier:
http://www.aok-bv.de/politik/agenda/index_00540.html
Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband
Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn
Telefon: 0228/8430, Telefax: 0228/843502
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