Gemeinschaft schützen, nicht verhindern
(Hamburg) – Während die einen öffnen, bleiben andere still – Weihnachtsmärkte in Overath oder Tüßling werden abgesagt, weil Veranstaltende die öffentlichen Sicherheitskosten nicht tragen können.
Der BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft und das Forum Veranstaltungswirtschaft warnen vor steigenden Sicherheitsanforderungen, die vielerorts ohne konkrete Gefährdungsanalyse angeordnet und mit erheblichen Kosten an Veranstaltende weitergereicht werden. Die Verbände fordern klare Zuständigkeiten, verhältnismäßige Maßnahmen und eine Wahrnehmung der staatlichen Verantwortung in der Terrorabwehr.
Staatliche Aufgabe statt Kostenabwälzung
Immer häufiger verlangen Genehmigungsbehörden Poller, Zufahrtssperren oder eine rund um die Uhr gesicherte Logistik – selbst dann, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt. Das betrifft Stadtfeste, Sportevents, Kulturveranstaltungen und aktuell die Weihnachtsmärkte. Die Verantwortung für diese Sicherheitsmaßnahmen geben Behörden immer häufiger an die Veranstaltenden weiter – mit erheblichen Kostenfolgen und ohne rechtliche Grundlage.
Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV, betont: „Terrorabwehr ist staatliche Aufgabe. Gerichte haben deshalb klar entschieden, dass die Maßnahmen gegen derartige Angriffe nicht pauschal den Veranstaltenden auferlegt werden dürfen. Die Öffentliche Hand soll sich zu ihrer Rolle bekennen: Jede angeordnete Maßnahme muss juristisch verhältnismäßig sein – also geeignet, erforderlich und angemessen. Eine allgemeine Terrorgefahr ist dagegen nicht veranstaltungsspezifisch – und deshalb ist die derzeitige Praxis rechtlich wie politisch nicht haltbar.“
Absagen gefährden das gesellschaftliche Leben
Die Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft zeigen sich bereits: Erste Weihnachtsmärkte werden abgesagt, weil Sicherheitsauflagen finanziell nicht umsetzbar sind. Frühere Beispielfälle reichen vom Karnevalsumzug in Marburg bis zum Dresdner Dixieland Festival.
Johannes Everke dazu: „Wenn öffentliche Veranstaltungen, wie Weihnachts- oder Wintermärkte, Vereins- oder Stadtfeste aus Kosten- oder Sicherheitsgründen abgesagt werden müssen, verlieren die Städte und Gemeinden wichtige Orte der Begegnung und des sozialen Miteinanders. Solche Ausfälle schwächen das lokale Zusammenleben, benachteiligen den regionalen Handel und nehmen Menschen niederschwellige kulturelle Angebote. Langfristig entstehen so Lücken, in denen soziale Isolation und gesellschaftliche Spannungen leichter wachsen können.“
Gemeinsame Lösungen statt pauschaler Maßnahmen
Die Leitlinien von Forum Veranstaltungswirtschaft und BDKV sind:
• Sicherheitsanforderungen müssen risikoorientiert erfolgen, nicht aus allgemeiner Verunsicherung heraus.
• Die Zuständigkeit bei Gefahren außerhalb des Verantwortungsbereichs von Veranstaltenden muss eindeutig bei den Gefahrenabwehrbehörden liegen.
• Das Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) benötigt klar definierte Begriffe, eine verlässliche Abgrenzung zu Serviceleistungen sowie eine veranstaltungsspezifische Qualifizierung, um Rechtssicherheit zu schaffen.
• Es bedarf einer bundesweit einheitlichen Form der Risikobewertung, damit Sicherheitsanforderungen nachvollziehbar, vergleichbar und verlässlich sind – unabhängig vom Ort einer Veranstaltung.
Diese Positionen decken sich inhaltlich mit den Empfehlungen des Bundesverband Veranstaltungssicherheit e.V. (BVVS), der ebenfalls vor pauschalen Zufahrtsschutzforderungen warnt und risikoorientierte, angemessene Maßnahmen einfordert.
Die Branche steht bereit – die Politik ist jetzt gefordert
Everke resümiert: „Wir arbeiten seit Jahren konstruktiv mit Politik und Sicherheitsbehörden zusammen. Die Sicherheitskonzepte der Veranstaltenden sind erprobt und werden im ständigen Austausch mit den Behörden erfolgreich umgesetzt. Dieses Teamwork brauchen wir jetzt auch für Lösungen, die Sicherheit gewährleisten, ohne die öffentliche Kultur zu gefährden. Bund, Länder und Gemeinden sind in der Verantwortung – und wir leisten unseren Beitrag.“
Mit der anstehenden Überarbeitung des Sicherheitsgewerbegesetzes bleibt das Thema eines der zentralen politischen Handlungsfelder für die Veranstaltungswirtschaft. BDKV und Forum Veranstaltungswirtschaft bringen sich weiterhin mit Expertise und klaren Vorschlägen ein.
Quelle und Kontaktadresse:
BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V., Felix Poulheim, Referent(in) Kommunikation und Medien, Georgsplatz 10, 20099 Hamburg, Telefon: 040 4605028
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



