Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft zum Bürokratieabbau: Bürokratie in Deutschland entschlossen und kraftvoll abbauen / Berechnen und Abführen von Steuern und Sozialabgaben kostet 14,7 Mrd. Euro jährlich / Ressourcen freisetzen für Innovation, Wachstum und Beschäftigung
(Berlin) - BDI- Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf forderte die Bundesregierung auf, endlich die Bürokratie in Deutschland entschlossen und kraftvoll abzubauen. Die Finanzmarktkrise erfordert Gegenmaßnahmen, die Wachstum und Beschäftigung sichern helfen. Ein spürbarer Bürokratieabbau verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und sichert damit Jobs, sagte Schnappauf zur Eröffnung der Veranstaltung Standortvorteil Bürokratieabbau in Deutschland und der EU des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft am Donnerstag in Berlin. Schnappaufs Forderung: Weg mit unsinnigen und überflüssigen Berichts- und Statistikpflichten. Das belastet gerade den Mittelstand in unerträglicher Weise.
Die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer sowie der Sozialabgaben kostet die deutsche Wirtschaft jährlich 14,7 Mrd. Euro. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die das IW-Köln im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses erstellt hat. Allein auf Lohnsteuer und Sozialabgaben entfallen hierbei jährlich 6,1 Mrd. Euro. Je Mitarbeiter entsteht ein Aufwand von 227 Euro. Für die Ermittlung, Abführung und Anmeldung der Umsatzsteuer fallen noch einmal insgesamt 8,6 Mrd. Euro an. Darüber hinaus trägt die deutsche Wirtschaft im Zusammenhang mit den so genannten Hand- und Spanndiensten Haftungsrisiken von etwa fünf Mrd. Euro.
In einer weiteren Studie wurden unter anderem die Bürokratielasten durch das Künstlersozialversicherungs und das Aufwendungsausgleichsgesetz untersucht. Den Berechnungen des IW zufolge entstehen der deutschen Wirtschaft alleine durch das Künstlersozialabgabeverfahren jährliche Bürokratiekosten in Höhe von 142 Mio. Euro. Dieser Betrag entspricht fast 80 Prozent der insgesamt gezahlten Künstlersozialabgabe aller Unternehmen. Die Künstlersozialabgabe müsse, so die Gutachter, in ihrer jetzigen Erhebungsform als eine extrem unwirtschaftlich konzipierte Regelung bezeichnet werden. Den Unternehmen entstehen im Durchschnitt für jeden Beitragseuro zusätzliche Bürokratiekosten in Höhe von 78 Cent. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen seien von diesen Bürokratiekosten betroffen.
Das Umlageverfahren U1 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) stellt sich für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern als ungemein aufwändige Regelung dar. IW-Direktor Prof. Michael Hüther: Für die Arbeitgeber entstehen durch das U1-Verfahren Bürokratiekosten von 566 Mio. Euro pro Jahr. Zu überlegen ist daher, ob die obligatorische Teilnahme am U1-Verfahren aufgegeben werden sollte.
Die Studienergebnisse unterstreichen die Bedeutung eines transparenten und nachhaltigen Bürokratieabbaus. Der Abbau von Bürokratie kann Ressourcen frei machen, die für mehr Innovation, Wachstum und Beschäftigung genutzt werden könnten. Dazu müssen im Dialog mit der Wirtschaft spürbare Abbaumaßnahmen jetzt umgesetzt werden. Es sollten auch die Bürokratiekosten berücksichtigt werden, die in jetzigen Abbauprogrammen von Bund und EU nicht berücksichtigt wurden, fordern die Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Dr. Olga Wilde, Pressesprecherin
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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