Pressemitteilung | (VDGH) Verband der Diagnostica-Industrie e.V.
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Gendiagnostikgesetz: Diagnostica-Industrie begrüßt klare Regelungen

(Berlin/Frankfurt) - Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat den jetzt vorgelegten Referentenentwurf eines Gendiagnostikgesetzes im Grundsatz begrüßt. Durch den strengen Schutz der Persönlichkeitsrechte würden die verbreiteten Vorbehalte gegen Gentests entkräftet, die bisher das Ausschöpfen des medizinischen und wirtschaftlichen Potenzials der Gendiagnostik begrenzt hätten, betonte VDGH-Geschäftsführer Dierk Meyer-Lüerßen am Freitag (11. Juli 2008) in Frankfurt. Nun werde gesetzlich festgeschrieben, dass allein der Betroffene entscheiden darf, ob Gentests durchgeführt werden und wer von den Ergebnissen erfahren soll. Dies werde die Akzeptanz solcher Testverfahren erhöhen.

Der VDGH hatte seit langem klare Vorschriften gefordert, und zwar auch für alle anderen Untersuchungsarten, die sensible personenbezogene Daten liefern können. Dass der Gendiagnostik mit einem Spezialgesetz ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird, sei aus Sicht des Verbands sachlich nicht zu begründen. Denn auch andere Diagnoseverfahren erlaubten, das Risiko einer späteren Erkrankung abzuschätzen. Wenn das Gendiagnostik-Gesetz jedoch dazu beitrage, die Akzeptanz der Gendiagnostik zu steigern, sei dieser Nachteil hinnehmbar.

Der Verband hat auch angeregt, klare Vorgaben für den Bereich der Forschung in das Gesetz aufzunehmen. Auch Wissenschaftler müssten wissen, was erlaubt sei und was nicht, denn Unsicherheit könne Forschung genauso behindern, wie überzogene Beschränkungen. Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Doppelregulierungen der Verzicht auf spezifische Regelungen unter Hinweis auf die existierenden Bestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und Bestimmungen der Länder, verständlich und zu akzeptieren.

Der VDGH begrüßt den im Entwurf vorgesehenen Arztvorbehalt. Vor jedem Test müssen Betroffene von besonders qualifizierten Ärzten umfassend über die Aussagekraft eines Testergebnisses und die möglichen Folgen für die persönliche Lebensplanung aufgeklärt werden. Damit werde sichergestellt, dass ein Betroffener ein Testergebnis richtig einschätzen und gegebenenfalls – wenn er sich nicht belasten will – auf einen Test ganz verzichten kann.

Der VDGH, der die Hersteller von Reagenzien und Analysensystemen für das ärztliche Labor und Forschungseinrichtungen vertritt, warnte vor zusätzlichen Hürden bei gentechnischen Reihenuntersuchungen. Über die Aufnahme solcher Untersuchungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entscheide schon heute der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Krankenkassen und Ärzteschaft. Die zusätzliche Einbindung einer gesonderten Gendiagnostik-Kommission sei daher entbehrlich. Sie sei nur dann sinnvoll, wenn der äußerst langwierige Aufnahmeprozess durch den GBA abgekürzt werde.

Quelle und Kontaktadresse:
VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e.V., im VCI (Haus der Chemie) Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2556-1731, Telefax: (069) 236650

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