Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Generalunternehmerhaftung ist ein falsches Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit

(Berlin) - Im Vorfeld der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung am 13. März zum Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer:

"Das Handwerk befürwortet das grundlegende Ziel des Gesetzentwurfs, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu bekämpfen, um die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zu verbessern. Allerdings wird den Betrieben erneut zusätzlicher bürokratischer Aufwand zugemutet. Außerdem sind einige der vorgesehenen Instrumente nicht zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit geeignet.

Das gilt insbesondere für die Generalunternehmerhaftung. So schlägt das Handwerk als Alternative vor, eine Meldepflicht aller Hauptunternehmer an eine zentrale Meldestelle der Sozialversicherungsträger einzuführen, bevor Nachunternehmer für die Ausführung von Bauleistungen eingesetzt werden. Auch so wird erreicht, dass der Nachunternehmer überprüfbar seinen sozialversicherungsrechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

An der zentralen Ursache von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung - der viel zu hohen und weiter steigenden Gesamtbelastung der Bürger und Betriebe durch Steuern und Lohnzusatzkosten - ändert der Gesetzentwurf nichts."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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