Pressemitteilung | ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. - Büro Berlin

Geplante Entlastung beim Gaspreis: Umsetzung bis Dezember ist kaum möglich

(Berlin) - Der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, befürwortet weiterhin spürbare Entlastungsschritte bei Gas und Strom. Die Punkte im Ergebnis des Bund-Länder-Treffens bewertet der Zentrale Immobilien Ausschuss kritisch.

"Die schlimmsten Folgen der Preisexplosion werden bald vom Staat abgemildert", lobt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. "Das ist eine gute Aussicht." Er verweist darauf, dass der Bund einmalig die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme per Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Standardlastprofil (SLP) sowie für Verbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mit einem Verbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden übernehmen will.

"Leider ist aus der Idee eines Gaspreisdeckels ein kompliziertes Hilfesystem geworden, das den Anspruch hat, gerecht zu sein, aber vieles auf der Strecke lässt; manches ist gar nicht durchführbar."

Gewerbekunden im Nachteil
Zugleich zeigt sich der ZIA enttäuscht über den geplanten Umgang mit Gewerbekundinnen und -kunden. "Es ist völlig unverständlich, dass zum Beispiel Mieter von Gewerberäumen in großen erdgasbeheizten Handelshäusern weiterhin von Unterstützung ausgeschlossen werden", so ZIA-Präsident Mattner. "Diese Mieter in Gewerbeimmobilien bleiben mit den hohen Erdgaspreisen belastet und sind massivem wirtschaftlichen Druck ausgesetzt. Hotel und Handel etwa sind noch immer durch Corona geschädigt."

Wohnungsvermieter überfordert
Große Probleme erwartet Mattner bei der praktischen Umsetzung der Dezember-Soforthilfe. "Es ist zwar erfreulich, dass Vermieter die Entlastung an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben sollen." Dies lasse sich mit vergleichsweise geringem Aufwand in den Unternehmen und deren Abrechnungssystemen umsetzen. Es sei allerdings ausgesprochen kompliziert, dass Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, um den erhöhten Beitrag entlastet werden sollen. "Was einfach klingt, ist in der Praxis bis Dezember kaum umzusetzen", betont Mattner. "Für jedes Mietverhältnis müsste individuell der erhöhte Heizkostenabschlag aus dem monatlichen Gesamtüberweisungsbetrag herausgerechnet werden."

Der ZIA fordert:
- Die Rückerstattung der bereits aus Gründen der Vorsorge vorgenommenen Erhöhungen von Nebenkostenpauschalen ist ein falscher Weg, konterkariert jeden Sparanreiz und sollte zurückgenommen werden.
- Für Mieterinnen und Mieter, deren Vorauszahlungen in diesem Jahr erhöht wurden, sollte die Entlastung aus ZIA-Sicht so gestaltet werden, dass der erhöhte Betrag im Dezember auf dem Betriebskostenkonto gutgeschrieben und mit der Nebenkostenabrechnung im Jahr 2023 abgerechnet wird.

Quelle und Kontaktadresse:
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. - Büro Berlin Pressestelle Leipziger Platz 9, 10117 Berlin Telefon: (030) 2021585-0, Fax: (030) 2021585-29

(mw)

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