Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Geplantes Bundestariftreuegesetz ist bürokratisches Gift für die deutschen Unternehmen

(Frankfurt am Main) - „Das geplante Gesetz ist als bürokratisches Monstrum für die Unternehmen und für die Verwaltung grundsätzlich abzulehnen. Wir fordern die hessische Landesregierung daher auf, den Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen. Das Bundestariftreuegesetz passt nicht in diese Zeit, in der unser Wirtschaftsstandort gegen das dritte Rezessionsjahr in Folge kämpft und Bürokratie, langsame Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie hohe Steuern und Abgaben unsere Wettbewerbsfähigkeit belasten. Zum ersten Mal seit über zehn Jahren haben wir drei Millionen Arbeitslose und der Bund reagiert mit mehr Bürokratie bei der Auftragsvergabe statt mit einem Beschäftigungsbooster. Auch ist das von einzelnen Gewerkschaften behauptete ‚Lohn-Dumping‘ bei Auftragnehmern der öffentlichen Hand durch den Mindestlohn gar nicht möglich“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Der Inhalt des Gesetzentwurfes ist vor allem als mittelstandsfeindlich zu bezeichnen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen werden wegen der erheblich komplizierteren öffentlichen Vergabeverfahren von einer Beteiligung abgeschreckt.“

Nach Auffassung der VhU kann eine Stärkung der Tarifbindung nur durch Freiwilligkeit, einfach zu handhabende und vor allem wettbewerbsfähige Tarifverträge erreicht werden. „Tarifzwang bewirkt aber genau das Gegenteil von der Stärkung der Tarifbindung.“

„Bei diesem Gesetzentwurf kommt noch erschwerend hinzu, dass es für bereits tarifgebundene Unternehmen keine Ausnahmen gibt, obwohl sich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite auf die Lohnfindung in einer Tarifverhandlung verbindlich geeinigt haben. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik besteht mit der Tarifautonomie zudem die Freiheit, Tarifverträge anzuwenden oder auch nicht. Auch diese Freiheit wird durch den aktuellen Gesetzentwurf ausgehebelt, wenn für nicht tarifgebundene Unternehmen die faktische Verpflichtung besteht, bestimmte Tarifverträge anwenden zu müssen, um öffentliche Aufträge zu erhalten. Das schadet sowohl der Tarifautonomie als auch der bestehenden Tarifvielfalt“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert.

Der Gesetzentwurf geht zulasten der Unternehmen und durch den viel höheren Verwaltungsaufwand auch zulasten der öffentlichen Verwaltung. Letztendlich treffen Mehraufwand und Mehrkosten die Steuerzahler, er ist strikt abzulehnen“, so Dirk Pollert abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0

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