Pressemitteilung | k.A.

Geplantes Gleichstellungsgesetz ist überflüssig und beschäftigungsfeindlich

(Berlin) - Am 8. September hat die Familienministerin Bergmann Eckpunkte für ein Gleichstellungsgesetz in der Wirtschaft vorgestellt. Frau Bergmann will mit neuen Regulierungen die Chancengleichheit der Frauen in privaten Arbeitsverhältnissen durchsetzen. Nach dem geplanten Gesetz sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Maßnahmen zur Gleichstellung zu ergreifen.

Hierzu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes BAG, Prof. Dr. Hellwege: „Die geplante gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen zu ergreifen, wird die in Deutschland ohnehin beschränkte unternehmerische Freiheit ein weiteres Mal einschränken. Zusätzliche gesetzliche Reglementierungen sind beschäftigungsfeindlich und daher kein sinnvoller Weg zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen.“

Zwar behauptet Frau Bergmann, das Gesetz garantiere das Subsidiaritätsprinzip, erst wenn die Unternehmen nicht handelten, griffen die gesetzlichen Regeln. In Wirklichkeit sollen aber von Anfang an gesetzliche Mindeststandards vorgeschrieben werden. Die Spielräume im Arbeitsrecht sollen auf diese Weise weiter eingeschränkt werden.

„Die geplanten Reglementierungen sind in vergleichbaren europäischen Staaten ohne Beispiel“, so der Hauptgeschäftsführer der BAG, Prof. Dr. Hellwege. Das deutsche Arbeitsrecht enthalte bereits umfassende Vorschriften zum Schutz der Frauen (z.B. Mutterschutzgesetz, Erziehungsgeldgesetz). Es bestehe kein Bedarf, die unternehmerischen Handlungsspielräume und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland weiter einzuschränken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: 030/2061200 Telefax: 030/20612088

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