Pressemitteilung | (AWO) Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Gericht bestätigt Auffassung der AWO / Gewerkschaft ver.di zum Abschluss eines Tarifvertrags verurteilt

(Bonn) - Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Gewerkschaft ver.di verurteilt, mit dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. einen Tarifvertrag abzuschließen, der das Weihnachtsgeld für die AWO-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Jahre 2003 und 2004 auf die Höhe der Vorjahre beschränkt. Ver.di und AWO hatten sich hierauf in einer Tarifeinigung neben anderen Punkten, insbesondere Lohnsteigerungen für die Beschäftigten, verständigt.

Zunächst war nicht aufgefallen, dass zwar Lohnsteigerungen in Tarifverträge gegossen wurden, nicht aber die Begrenzung des Weihnachtsgeldes. Nach einem Tarifstreit über einen Reformtarifvertrag hatte die AWO alle Tarifverträge zum 31.3.2004 gekündigt. Die Gewerkschaft hatte hierauf mit einem Aufruf an ihre Mitglieder „Jetzt volles Weihnachtsgeld sichern!" reagiert.

„Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das Landesarbeitsgericht unserer Auffassung gefolgt ist", kommentierte das geschäftsführende Bundesvorstandsmitglied der AWO Rainer Brückers die Entscheidung des Gerichts. Bei der seinerzeitigen Tarifeinigung handelte es sich nach Auffassung der AWO um einen Vorvertrag, der die Gewerkschaft zum Abschluss eines Tarifvertrags mit Bindung für alle Beschäftigten verpflichtete. Die Gewerkschaft wurde rechtzeitig vor Ablauf des 31.3.2004 aufgefordert, das Angebot zum Abschluss eines der Tarifeinigung entsprechenden Tarifvertrages anzunehmen. Diese Sicht hat nun das Berliner Gericht bestätigt.

„Das Urteil", so Rainer Brückers, „ stärkt die Rechtssicherheit, dass sich keine Tarifvertragspartei aus einer einmal erzielten Einigung herausstehlen kann".

Quelle und Kontaktadresse:
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. Oppelner Str. 130, 53119 Bonn Telefon: 0228/66850, Telefax: 0228/6685209

NEWS TEILEN: