Gericht bestätigt Gesetzeslücke bei Graffiti / Bundestag soll gegen Schmierereien endlich vorgehen
(Berlin) - Schärferer strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti-Schmierereien ist nach einem soeben veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Dresden dringlicher denn je. Darauf hat die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hingewiesen. Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung (Beschluss vom 27.5.2004 Aktenzeichen 1 Ss 48/04) erneut festgestellt, dass Graffiti-Schmierereien nur dann zu bestrafen sind, wenn die besprühte Oberfläche in ihrer Substanz beschädigt worden ist. Der Schaden, der dem Hauseigentümer durch eine aufwendige und teure Reinigung entsteht, rechtfertige eine Verurteilung des Graffiti-Schmierers nicht. Damit hat das Gericht die Gesetzeslücke nochmals bestätigt, die der Bundestag durch Gesetzgebung schließen muss, sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
Vor dem Amtsgericht Bielefeld wusste ein Richter sich kürzlich nur dadurch zu helfen, ein Gutachten bei einem chemischen und physikalischen Prüflabor in Auftrag zu geben. Dort soll bundesweit erstmals für einen Gerichtsprozess analysiert werden, wie Farbsubstanzen auf bestimmten Untergrund wirken und welche Schäden sich daraus ergeben. Das zeigt die Hilflosigkeit der Justiz, die vom Gesetzgeber ebenso im Stich gelassen wird wie die Polizei mit ihren immer größeren Ermittlungserfolgen gegen den Vandalismus, sagte Dorn.
Bisher ist es schwierig, Graffiti-Schmierereien an Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln strafrechtlich zu ahnden, wenn die Bausubstanz nicht beschädigt wird. Für Fälle, in denen beispielsweise das Mauerwerk durch die aufgesprühte Farbe nicht beeinträchtigt wird, gibt es eine strafrechtliche Lücke. Diese Auffassung hatte auch die Bundesjustizministerin bereits im Sommer 2003 auf dem Haus & Grund-Zentralverbandstag in Bonn geäußert. Nach Auffassung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft würde die einfache Ergänzung des Strafgesetzbuches im Paragraphen 303 um den Passus genügen, dass gegen den Willen des Eigentümers das Erscheinungsbild des Eigentums nicht verändert werden darf. Dadurch werde verhindert, dass Graffiti-Schmierer weiter der Strafverfolgung entkommen.
Auf Betreiben der Grünen hatte die rot-grüne Koalition Gesetzentwürfe des Bundesrates und der CDU/CSU- und FDP-Fraktionen Mitte 2004 zum wiederholten Male ergebnislos vertagt. Die Sozialdemokraten und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) forderte Dorn auf, sich nicht länger vom grünen Koalitionspartner vorführen zu lassen, sondern endlich die politische Mehrheit für die Gesetzesänderung herbeizuführen.
Die durch Graffiti eingetretenen Schäden betragen pro Jahr 200 bis 250 Millionen Euro. Die Kosten der Entfernung von Graffiti lassen sich auf bis zu 100 Euro pro Quadratmeter der betroffenen Fläche beziffern. Hinzu treten oftmals Gutachterkosten, die im Vorfeld nötig sind, damit geeignete Sanierungsmaßnahmen überhaupt definiert und ausgeführt werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555
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