Pressemitteilung | Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)

Gericht fordert Hinweispflicht / Gleitsichtbrillen aus dem Internet weisen nachteilige Eigenschaften im Straßenverkehr auf

(Düsseldorf) - In der vorläufigen Entscheidung über einen Antrag des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) gegen die Tchibo GmbH (Hamburg) wies das Landgericht Hamburg darauf hin, dass es zulässig ist, Internet-Gleitsichtbrillen anzubieten und zu bewerben, dass dies allerdings nicht mit vollmundigen Anpreisungen wie "hochwertig" oder "in Optiker-Qualität" geschehen dürfe. In der Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils vom 22.02.2013 heißt es weiter, dass Verbraucher darauf hingewiesen werden müssen, dass über das Internet bezogene Gleitsichtbrillen im Straßenverkehr zu einer Gefahr werden können.

Das Gericht erklärte seine im Eilverfahren getroffenen Aussagen damit, dass die im Internet zu erwerbenden Gleitsichtbrillen nur auf einer sehr schmalen Datenbasis gefertigt werden - anders als die der stationären Augenoptiker. Bei der Werbeaussage "Optiker-Qualität" werde der Verbraucher annehmen, dass in die von ihm bestellbare "individuelle Gleitsichtbrille" dieselben Optikerleistungen einfließen, die auch bei einem stationären Optiker erbracht werden, meinten die Richter. Dabei werde der Verbraucher aber nicht von einer mangelhaften Leistung des stationären Augenoptikers ausgehen, sondern eine optimale "Optiker-Leistung" zugrunde legen. "Diese Vorstellungen entsprechen nicht der Wirklichkeit", so die Richter. Wer dennoch in dieser Art für Internet-Gleitsichtbrillen werbe, handele deshalb wettbewerbswidrig, heißt es in der Begründung des Landgerichts weiter.

Abschließend fordern die Richter, dass Anbieter von Internetbrillen in der Werbung darauf hinweisen müssten, dass die Benutzung dieser Brillen im Straßenverkehr eine Gefahr darstellen können. Auf eine solche nachteilige Eigenschaft der Brillen müsse hingewiesen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) Ingo Rütten, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35

(cl)

NEWS TEILEN: