Gericht stärkt Informationsrechte für Umweltverbände: BUND erklagt gegenüber Bundesumweltministerium Akteneinsicht zum Elbe-Naturschutz
(Berlin) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat mit einer Klage gegen das Bundesumweltministerium erreicht, dass der Verband Akteneinsicht über den Naturschutz betreffende Unterlagen zu Flussbaumaßnahmen an der Elbe bekommt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ermöglicht dem Umweltverband, Schriften des Bundesamtes für Naturschutz zu bekommen, die ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland betreffen. In diesem Verfahren ging es um die Naturverträglichkeit von verkehrlichen Baumaßnahmen an der Elbe.
Die Entscheidung des Gerichtes stärke den Naturschutz in Deutschland und unterstütze die Bemühungen des BUND um den Schutz der Natur insbesondere an der Elbe, so die BUND-Vorsitzende Angelika Zahrnt.
Zahrnt: Das Urteil bekräftigt die Informationsrechte für die Umweltverbände. Entsprechend dem Umweltinformationsgesetz steht uns die Einsicht in Unterlagen zu, die naturschutz- und umweltrelevante Entscheidungen betreffen. Das Bundesumweltministerium darf sich dem nicht verweigern. Der Richter führte in der Begründung des Urteils aus, dass mehr "Glas als Zement" in der Verwaltung nötig sei. Dem stimmen wir uneingeschränkt zu.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Telefon: (030) 275864-0, Telefax: (030) 275864-40
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

