Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Gericht verbietet irreführende Werbung mit Standesämtern / Klage des vzbv gegen den Betreiber der Seite Standesamt24.de am Landgericht Berlin teilweise erfolgreich

- Anbieter erweckte den falschen Eindruck, seine kostenpflichtige Dokumentenbeschaffung sei offizieller Service der Standesämter.
- Fehlvorstellung über Vermittlerrolle wird auch nicht ausreichend durch spätere Informationen korrigiert.
- vzbv: Service bietet keinen besonderen Vorteil für Verbraucher.

(Berlin) - Das Landgericht Berlin hat der COM Office GmbH untersagt, die Internetadresse Standesamt24.de für ihr kostenpflichtiges Online-Angebot zur Beschaffung von Dokumenten und Urkunden bei den Standesämtern zu verwenden. Das Unternehmen darf außerdem nicht mehr mit Bezeichnungen wie "Standesamt Online" den Eindruck erwecken, es handele sich um einen offiziellen Service der Standesämter. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in wesentlichen Punkten statt.

"Das Unternehmen COM Office hat Verbraucher gleich doppelt in die Irre geführt. Erstens hat der Anbieter nichts mit den Standesämtern zu tun. Zweitens bietet ihr kostenpflichtiger Service für Verbraucher keinen besonderen Vorteil", sagt Kerstin Hoppe, Rechtreferentin beim vzbv. "Geburtsurkunden und andere Dokumente können Verbraucherinnen und Verbraucher bei vielen Standesämtern direkt online oder per E-Mail beantragen. Das ist viel billiger."

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

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