Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Gericht verbietet Werbung mit "Bio-Tabak" / Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen Anbieter von Tabakwaren

(Berlin) - Werbung mit dem Begriff "Bio-Tabak" ist nach geltender Rechtslage nicht zulässig. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angestrengten Verfahren gegen die Santa Fe Natural Tobacco Company: Germany GmbH. Nach Auffassung des Gerichts erweckt die beanstandete Werbung den Eindruck, dass die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien. Dies ist jedoch nach dem Vorläufigen Tabakgesetz verboten.

Die beklagte Tabakfirma vertreibt Zigaretten der Marke "Natural American Spirit". Sie warb auf Flyern, die in Gaststätten auslagen, mit dem hervorgehobenen Hinweis: "100 Prozent BIO TABAK". Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete die Werbung wegen des Verstoßes gegen das Vorläufige Tabakgesetz. Danach ist es verboten, für Tabakerzeugnisse Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, dass die Produkte natürlich oder naturrein seien. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes wird der Begriff "BIO" vom durchschnittlich informierten Verbraucher gerade in diesem Sinne verstanden. Auch könne der Begriff "BIO" zu der Annahme verleiten, der Konsum einer solchen Zigarette sei gesundheitlich unbedenklich.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte nunmehr Erfolg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(el)

NEWS TEILEN: