Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Gern und weniger gern gesehene Bankkunden / Preispolitik sächsischer Kreditinstitute kritisch hinterfragt

(Leipzig) - Nachdem es bei der Verbraucherzentrale Sachsen in der Vergangenheit vermehrt Anfragen zu steigenden Kosten für Girokonten gegeben hat, ist sie dieser Entwicklung nun mit einer Umfrage nachgegangen. So wurden im Januar dieses Jahres 37 sächsische Banken und Sparkassen gebeten, Auskunft über ihre preisgünstigsten und teuersten Kontenmodelle zu geben.

Lediglich 13 Kreditinstitute haben gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen reagiert. Nur 11 Geldhäuser bemühten sich um Transparenz und beantworteten die Fragen. „Keine Antwort ist auch eine Antwort“, resümiert Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Offensichtlich störten sich viele Anbieter daran, dass nicht nur ihre günstigsten Modelle ermittelt wurden, welche im Ergebnis insbesondere jungen Kunden kostenlos angeboten werden. Sondern es wurde auch nach Kontomodellen gefragt, die Verbrauchern besonders teuer zu stehen kommen. Betroffen sind Menschen mit Schulden, über deren Konto oft Pfändungen laufen. „Diese Kunden sind weniger gern gesehen und so wird über die Preisgestaltung versucht, ihre Anzahl in den einzelnen Häusern gering zu halten“, vermutet Hoffmann. Zwar darf für die Bearbeitung von Pfändungen kein extra Entgelt verlangt werden, aber bei der Gestaltung der Kosten für die Kontoführung sind die Kreditinstitute weitgehend frei. Wer knapp bei Kasse ist, kann sich dafür nicht monatlich zwischen 9 € und 25 € leisten.

Bei der Auswertung der Umfrage ist aufgefallen, dass mit Blick auf unliebsame Kunden offensichtlich die sächsischen Volksbanken vorzugsweise den Weg über hohe Preise gehen. „Da decken sich die Umfrageergebnisse mit Verbraucherbeschwerden aus der Vergangenheit“, erinnert sich die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale. Doch auch die Sparkassen ziehen in diesem Sinne nach. So schrieb beispielsweise die Sparkasse Leipzig bereits im Herbst des vergangenen Jahres Betroffene an und teilte ihnen mit, dass das bisherige Konto nur dann weiter geführt werden kann, wenn bis zu einem genannten Stichtag die Aufhebung der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bewirkt wird, andernfalls koste das neue Konto fortan 9,50 € pro Monat.

„Uns scheint es, dass die Kreditinstitute mit diesem vermeintlichen Schachzug die Einführung eines gesetzlichen Rechts auf ein Girokonto umgehen wollen“, kritisiert Andrea Hoffmann. Man könne sich hinstellen und sagen, jedermann bekäme ein Girokonto. Dass die Betroffenen dies nicht bezahlen können, sei eine andere Geschichte. Rechtlich muss jedoch jeder Einzelfall geprüft werden. Deshalb sollten Betroffene nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, sondern sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Wenn auch die Kreditinstitute in ihrer Preisgestaltung frei sind, hat diese Freiheit beim Wucher ihre Grenzen. Darüber hinaus ist zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um eine wirksame Änderungskündigung oder eine unwirksame Preisänderung für ein bestehendes Kontomodell handelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

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