Gertz: Angriff auf das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform / Kommunalpolitisches Mandat: BundeswehrVerband weist Einschränkung der Rechte von Soldaten scharf zurück
(Bonn) - Mit scharfer Kritik hat der Deutsche BundeswehrVerband die geplante Neuregelung des Soldatengesetzes (§ 25. Abs. 3), die zu erheblichen Einschränkungen der kommunalpolitischen Tätigkeit von Soldaten als Mandatsträgern führen können, zurückgewiesen. Bundesvorsitzender Bernhard Gertz bezeichnete auf der Sitzung des DBwV-Bundesvorstandes in Bonn die Pläne des Verteidigungsministeriums als Angriff auf das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform".
Die Ausübung der Mandate werde mit der beabsichtigten Regelung massiv und unnötig beschränkt, ohne dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Der BundeswehrVerband erwarte, dass der Entwurf der Bundesregierung bei den parlamentarischen Beratungen korrigiert und die alte Rechtslage erhalten bleibt. Der Verband werde es nicht hinnehmen, dass mit einem Einzelfall eine Gesetzesänderung begründet wird, mit der die Ausübung kommunaler Wahlmandate generell ausgehöhlt werde.
Sollte die Koalition jedoch bei der Absicht zur Neuregelung des Gesetzes bleiben, muss zumindest sichergestellt werden, dass die Entscheidung über das Versagen der Mandatsausübung vom Minister persönlich getroffen wird - und nicht auf der Ebene der Disziplinarvorgesetzten", betonte Gertz.
Die Bewertung der Neuregelung des Soldatengesetzes durch den Städte- und Gemeindebund, der Scharpings Pläne als schwerwiegende Beeinträchtigung darstellt, teilt der Deutsche BundeswehrVerband uneingeschränkt.
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