Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs treibt Unternehmen in die Insolvenz

(Berlin) - Nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) birgt der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes (StVBG) erhebliche finanzielle Risiken. Sie könnten in Zukunft steuerehrliche gesunde Unternehmen in insolvente Geschäftssituationen treiben. Besonders exportorientierte Unternehmen und Existenzgründer seien hart betroffen.

Nach dem Gesetzentwurf sollen zukünftig Vorsteuerbeträge grundsätzlich nur dann ausgezahlt werden dürfen, wenn feststeht, dass der Leistende die Umsatzsteuer abgeführt hat bzw. der Vorsteuerberechtigte für den Ausfall der Umsatzsteuer nicht haftet. Im Kabinettsentwurf sei deshalb die Auszahlung gegen Sicherheitsleistung vorgesehen. Dieses Verfahren löse die Liquiditätsprobleme der Unternehmen aber nicht, weil die gewährten Sicherheiten vollständig auf den Kreditrahmen der Unternehmen angerechnet würden. Zudem sei nicht festgelegt, dass die Finanzämter die Überprüfungen zügig abwickelten. Es sei deshalb zu befürchten, dass in Zukunft die Unternehmen bei der Auszahlung ihrer Vorsteuern vom Arbeitstempo der Finanzverwaltung abhängig seien. Der BDI schlägt deshalb die Einführung einer Frist von maximal zwei bis drei Wochen vor. Danach müsse das Finanzamt dann auszahlen.

Zudem verlagere der im Gesetzentwurf vorgesehene Haftungstatbestand das Steuerausfallrisiko des Staates einseitig auf den steuerehrlichen Unternehmer. Folglich müsse jeder Unternehmer damit rechnen, für seinen Geschäftspartner zu haften. Damit gehe der Gesetzgeber entschieden zu weit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20280 Telefax: 030/20282566

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