Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts schafft Freiräume auch für Stiftungen

(Berlin) - Mixtur an Einzelmaßnahmen kann das Wirken der Stiftungen in Deutschland stärken / Bundesverband Deutscher Stiftungen lobt das Vorhaben als wichtiges Signal für den Stiftungsstandort Deutschland / Optimierungsbedarf unter anderem in Sachen Stiftungslehrstühle

Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts würde das deutsche Stiftungswesen an vielen Punkten voranbringen, lobt der Bundesverband Deutscher Stiftungen. Der Entwurf beinhaltet die Änderung einer Reihe von stiftungsrelevanten zivil- und steuerrechtlichen Regelungen. Ziel der Novelle ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, damit sich die aktive Zivilgesellschaft besser entfalten kann.

Für Stiftungen, welche die Zivilgesellschaft besonders nachhaltig prägen, sieht der Gesetzesentwurf unter anderem vor:

- Rechtssicherheit für Stifter bei der Errichtung von Verbrauchsstiftungen wird erhöht

- die Gemeinnützigkeit wird künftig per Verwaltungsakt zuerkannt (anstelle der bisherigen vorläufigen Bescheinigung); damit werden Rechtssicherheit und Rechtsschutz erhöht

- die freie Rücklage aus Vermögenserträgen und den sonstigen Mitteln eines Jahres wird flexibler: sie kann jetzt innerhalb der zwei Folgejahre nachgeholt werden

- Vermögenserträge, Spenden und andere zeitnah zu verwendende Mittel können jetzt innerhalb von drei Jahren (bisher: zwei Jahre) für die Stiftungszwecke ausgeschüttet werden

- neu gegründete Stiftungen können in den ersten vier Jahren (bisher: drei Jahre) Erträge aus dem Vermögen und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unter anderem zum Aufbau des Stiftungskapitals nutzen

- gemeinsam veranlagte Ehepartner können nun auch gemeinsam Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu einem Freibetrag von 2 Millionen Euro steuerlich geltend machen

- Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale; zudem wird die Haftung für Ehrenamtliche stärker begrenzt

"Das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz flexibilisiert und entbürokratisiert die Stiftungsarbeit in diesen wirtschaftlich turbulenten Zeiten und erhöht die Anerkennung für bürgerschaftlich Engagierte. Das Gesetz ist allerdings noch ergänzungsbedürftig. Wir appellieren an die Politik, im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens auch die Dotation zu Stiftungslehrstühlen zu ermöglichen. Wenn Stiftungen mit ihren Mitteln staatlich anerkannten Hochschulen ein Grundstockvermögen zuwenden könnten, aus deren Erträgen zum Beispiel Stiftungsprofessuren finanziert werden, wäre das ein nachhaltiger Einsatz für Forschung und Lehre in Deutschland", betont Dr. Wilhelm Krull, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und Generalsekretär der VolkswagenStiftung.

Prof. Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, sieht darüber hinaus weiteren Optimierungsbedarf: "Notwendig ist unter anderem die klarere gesetzliche Anerkennung der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als eigenständiger gemeinnütziger Zweck."

Eine erste Beratung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist am 28. November 2012 vorgesehen. In einer öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 werden die betroffenen Verbände Gelegenheit haben, Änderungsvorschläge einzubringen. Am 12. Dezember 2012 und am 16. Januar 2013 sind eine weitere und die abschließende Beratung im Finanzausschuss vorgesehen. Am 01. Februar 2013 wird der Bundestag das Ehrenamtsstärkungsgesetz verabschieden. Sollte der Bundesrat zustimmen, wird das Gesetz rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.

In Deutschland gibt es rund 19.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Daneben existieren eine Vielzahl anderer Rechtsformen wie Treuhandstiftungen oder Stiftungsvereine. Mehr als 70 Prozent aller bestehenden Stiftungen wurden in den letzten 20 Jahren gegründet; 817 waren es im Jahr 2011. Zu 96 Prozent verfolgen deutsche Stiftungen gemeinnützige Zwecke.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Haus Deutscher Stiftungen Anke Pätsch, Pressesprecherin Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Telefax: (030) 89794711

NEWS TEILEN: