Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Gesetz zur Regelung der Maklerkosten beschlossen

(Berlin) - Der Bundestag verabschiedet heute das Gesetz zur Regelung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. Dazu Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD:

"Die Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer ist fair, da in der Regel beide Parteien von der Leistung des Maklers profitieren. Es ist daher zu begrüßen, dass der Gesetzgeber die Doppeltätigkeit weiterhin zulässt. Sie entspricht dem Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert. Wir sind froh, dass die Politik dieses Leitbild zum Maßstab nimmt. Dennoch halten wir die gesetzliche Regulierung der Maklerkosten generell für nicht unbedingt nötig, auch wenn mit der Neuregelung grundsätzlich ein hohes Maß an Gerechtigkeit erreicht wird. Denn jede Immobilientransaktion ist einzigartig und erfordert Flexibilität auch bei der Honorierung des Maklers. Diese Flexibilität, die sich aufgrund der Unterschiedlichkeit der Märkte bewährt hat, wird künftig stark eingeschränkt.

Wir sehen es nach wie vor auch kritisch, dass die Politik bei der Diskussion um den Zugang zum selbstgenutzten Grundeigentum zu sehr auf die Maklerprovision und nicht ganzheitlich auf die Rahmenbedingungen des Eigentumserwerbes eingegangen ist. Die Neuregelung kann aus unserer Sicht daher nur der Anfang einer übergreifenden politischen Strategie sein, die den Zugang erleichtert. Die Fortsetzung des Baukindergeldes, die Einführung eines KfW-Bürgschaftsprogrammes oder die Senkung der Grunderwerbsteuer sind weitere Bausteine, die die Politik endlich angehen muss.

Für die Branche bedeutet die Neuregelung eine Zeitenwende. Viele Maklerunternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle umstellen. Das wird nicht einfach, zumal die Folgen der Corona-Krise noch längere Zeit zu spüren sein werden. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass mit der Regelung die Qualität und Professionalisierung der Branche gesteigert wird."


Über den IVD Bundesverband
Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut 6.000 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbandes beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbandes lautet: "Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.". Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus den Traditionsverbänden Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM), Bundesverband. Der IVD blickt somit auf eine langjährige Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Heiko Senebald, Leiter Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

(ds)

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